Bürgergeld: Wohnkostenlücke in Neukölln gefährdet sozio-kulturelles Existenzminimum

Im ersten Halbjahr 2024 hat das Jobcenter Neukölln 414 Verfahren zur Senkung der Kosten für Miete und Heizung/Warmwasser eingeleitet. In 209 Fällen führte das Verfahren zu einer Absenkung der Leistungen des Jobcenters. In diesen Fällen übernimmt das Jobcenter nicht mehr die vollen Kosten der Unterkunft, sondern nur noch einen Teil. Die Zahlen entstammen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion Neukölln.

In 2023 übernahm das Jobcenter Neukölln in knapp 2800 Fällen nicht die vollen Wohnkosten. Ca. 11 Prozent aller Neuköllner Bedarfsgemeinschaften waren damit von einer Wohnkostenlücke betroffen. Im Schnitt mussten die betroffenen Bedarfsgemeinschaften 152,44 Euro im Monat aus ihren Ersparnissen oder aus dem Regelbedarf für die Miete aufwenden. Das entspricht 20,8 Prozent der tatsächlichen Wohnkosten, die nicht vom Jobcenter anerkannt wurden. Die Zahlen zur Wohnkostenlücke entstammen einer Analyse von Die Linke im Bundestag.

Die Übernahme der Wohnkosten richtet sich in Berlin nach einer Verwaltungsverordnung, die je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft Angemessenheitsgrenzen für die Miete vorsieht. Diese Angemessenheitsgrenzen bilden nicht die Realität des Berliner Wohnungsmarkts ab. Kostensenkungsverfahren führen nur selten zu einer Absenkung der tatsächlichen Wohnkosten, weil günstigerer Wohnraum schlicht nicht zur Verfügung steht. Auch Untervermietung kommt häufig nicht in Frage, weil viele Wohnungen bereits überbelegt sind. Den Betroffenen bleibt daher meist keine andere Wahl, als einen erheblichen Teil des Regelbedarfs für die Miete aufzuwenden. Dieser Teil fehlt dann zur Absicherung des sozio-kulturellen Existenzminimums.

Anstatt überhöhte Mieten von Bedarfsgemeinschaften mit Steuermitteln zu subventionieren, fordert Die Linke mit einem bundesweiten Deckel für Miet- und Energiepreise die Absenkung der Mieten auf ein bezahlbares Maß.