Sanktionen sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar

Am Dienstag, den 5. November 2019 früh fiel das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV-Sanktionen. Es stellt fest: Die Art und Weise, wie Sanktionen von Jobcentern verhängt werden, verstoßen zum Teil gegen das Grundgesetz. So sind Sanktionen über 30% nicht zulässig, ebenso wenig wie die starre Verhängung der Sanktionen von drei Monaten.

Menschen, die von Sanktionen betroffen waren oder sind, wissen aus eigener Erfahrung, dass das Hartz IV-System mit der Menschenwürde nicht vereinbar ist. Endlich muss nun auch die Gesetzgebung verändert werden.

Doris Hammer, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„Ich freue mich sehr, dass das Bundesverfassungsgericht Hartz IV-Sanktionen jetzt teilweise als verfassungswidrig einstuft. Damit kann und muss die jahrelange, menschenunwürdige Praxis der Jobcenter jetzt beendet werden.
Unerträglich ist es trotzdem, dass mit Unterstützung aller Parteien außer der Linken die Sanktionen seit Jahren verhängt wurden. Damit wurden Existenzen erschwert oder zerstört. Jetzt ist Schluss mit Sanktionen über 30% und starre Dauer von 3 Monaten. Aber es muss noch weitergehen: Wir müssen raus aus dem Hartz IV-System. Es wird Zeit für eine individuelle sanktionsfreie Mindestsicherung für alle.“

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