Vereinfachter Antrag für Leistungen nach dem SGB II

Wer zur Zeit Probleme hat, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern, kann nun einfacher Hartz IV-Leistungen beantragen.

Der normalerweise bis zu 27 Seiten lange Antrag ist auf 4 Seiten verschlankt. Kurzarbeiter*innen, Kleinunternehmer*innen, Kunst- und Kulturschaffende und alle anderen, die in einer existenziellen finanziellen Notlage sind, können Leistungen beantragen. Auch Sonderzahlungen für Miete sind möglich. Für die Grundsicherung ist ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren in Arbeit.

Trotzdem gilt es, aufzupassen: Wer ein Vermögen über 1.500 Euro hat oder wer Zahlungen erhält, die über dem Anspruch liegen, muss leider mit Rückforderungen rechnen. Denn leider handelt es sich nicht um eine Mindestsicherung oder ein Grundeinkommen.

Daher fordern wir als LINKE weiterhin: Hartz IV abschaffen, sanktionsfreie Mindestsicherung einführen!

Zu finden ist der Antrag hier.