Gewährleistung der Schuleingangsuntersuchungen

Philipp Dehne
BildungGesundheit

Kleine Anfrage

1. Wie viele der für das Schuljahr 2020/21 und das Schuljahr 2021/22 vorgesehenen Einschulungsuntersuchungen, die pandemiebedingt oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt wurden, sind bisher nachgeholt worden?

In beiden Jahren konnte nur ein geringer Teil der nicht-durchgeführten Einschulungsuntersuchungen nachgeholt werden. Diese konnten zumeist nicht mehr in das entsprechende Auswertungsprogramm eingepflegt werden, da dieses geschlossen wird, wenn das neue senatseigene aufgespielt wird. Es erfolgte eine Entwicklungsüberprüfung auf Grundlage der ESU, die dann aber nicht als solche erfasst wurde. Im Jahr 2021 wurden ca. 15 Untersuchungen unmittelbar nach dem Einschulungstermin nachgeholt und noch als ESU eingetragen. Die nicht als solche deklarierten Nachhol-Untersuchungen sind mengenmäßig technisch bedingt nicht mehr nachvollziehbar. Es dürfte nur ein geringer Teil der nicht zeitgerecht durchgeführten Untersuchungen sein.

2. Wie soll gewährleistest werden, dass die bisher nicht nachgeholten Untersuchungen, noch stattfinden?

Sie werden nicht mehr nachgeholt. Die Schulen haben aber jederzeit die Möglichkeit, Kinder mit Auffälligkeiten oder Lernschwierigkeiten o.ä. im KJGD vorzustellen.

3. Ist der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst bzw. das Gesundheitsamt Neukölln personell in der Lage, die nicht stattgefundenen Untersuchungen nachzuholen und parallel die aktuellen Untersuchungen zu gewährleisten?

Für das Schuljahr 2020/21 konnten jeweils ca. 400, und für das Schuljahr 2021/22 ca. 800 Schuleingangsuntersuchungen pandemiebedingt nicht stattfinden. Nachholuntersuchungen bei Auffälligkeiten im Schulalltag wurden den Schulen angeboten. Auf ein generelles Nachholen der nicht-stattgefundenen Untersuchungen wurde nach einer berlinweiten Absprache und Einigung verzichtet. Für das Schuljahr 2022/23 ist vorgesehen, alle Schuleingangsuntersuchungen bis zum Beginn der Sommerferien durchzuführen.

4. Werden die Schuleingangsuntersuchungen für das Schuljahr 2022/23 regulär bei allen Neuköllner Kindern, die eingeschult werden könnten, durchgeführt?

Dies ist aktuell so vorgesehen. Aufgrund der aktuellen politischen Lage und der momentan nicht kalkulierbaren Zahlen von Kindern, die weiterhin nach Berlin flüchten, ist jedoch keine generelle Aussage, dass alle anfallenden Schuluntersuchungen für ukrainische Kinder machbar sind, möglich.

5. Mit welchen konkreten Maßnahmen gewährleistet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln, dass alle Kinder, die eingeschult werden sollen, bzw. ihre Eltern, über die Einschulungsuntersuchung informiert und eingeladen werden?

Die Eltern werden bei der Schulanmeldung über die Untersuchung informiert. Die Schule schickt einen Untersuchungsauftrag an den KJGD. Die Eltern können sich entweder online oder telefonisch anmelden. Wer sich nicht selbst anmeldet wird proaktiv eingeladen.

6. Welche Hilfestellungen gewährleistet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln bei der Wahrnehmung der Einschulungsuntersuchung, sollten Eltern bzw. ihre Kinder darauf angewiesen sein?

Die Einschulungsuntersuchungen sind verpflichtend für Kinder und Eltern. Die Terminvergabe läuft wie unter 5. beschrieben. Wer 2x nicht zum Termin erscheint, wird dem Schulamt gemeldet. Wenn es nicht anders geht, erfolgt die Zuführung zur Untersuchung mithilfe der Vollzugsbehörde aufgrund der gesetzlich festgelegten. [sic!]