Mehrsprachigkeit im Bezirksamt Neukölln

Antigoni Ntonti
IntegrationVerwaltung

Kleine Anfrage

1. Welche Fachbereiche im Bezirksamt Neukölln treten regelmäßig in Kontakt mit Bürger:innen?

  • Wirtschaftsförderung
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Amt für Soziales, Amt für Bürgerdienste und Amt für Weiterbildung und Kultur 
  • Stabsstelle Dialog und Zukunft
  • Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
  • Geschäftsbereich Jugend und Gesundheit

2. Sind dem Bezirksamt dabei besondere sprachliche Verständigungsprobleme bekannt und wenn ja, welche Fachbereiche und Sprachen sind besonders betroffen?

Bei 190 verschiedene Nationen im Bezirk Neukölln gibt es vor Allem in vielen publikumsintensiven Bereichen sprachliche Barrieren, die aber nicht nach Sprachen benannt werden können.

3. Welche Maßnahmen trifft das Bezirksamt, um ggf. bestehenden Verständigungsproblemen entgegen zu wirken?

Geschäftsbereich Bezirksbürgermeister:

Um Sprachbarrieren für Menschen mit Migrationserfahrung im Kontakt mit Mitarbeitenden des Bezirksamts Neukölln entgegenzuwirken, sind im Bezirk auch die Integrationslots*innen im Einsatz. Die Integrationslots*innen bieten eine interkulturelle Sprachmittlung in 15 Sprachen und Begleitung zu Behörden an, auch zu den Einrichtungen des Bezirksamts, wie dem Bürgeramt, Sozialamt oder der sozialen Wohnhilfe.

Das Integrationsbüro des Bezirksamts Neukölln ist für die fachliche Steuerung des Projekts der Integrationslots*innen zuständig und stellt durch einen regelmäßigen Austausch mit dem Träger und den Lots*innen sicher, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden des Bezirksamts und den Integrationslots*innen zu einem Abbau von Sprachbarrieren für Menschen mit Migrationshintergrund im Kontakt mit dem Bezirksamt beiträgt. Die Mitarbeitenden des Amtes für Bürgerdienste sind in der Lage auf die Belange der Bürger:innen einzugehen aufgrund der Mehrsprachigkeit innerhalb der Belegschaft oder die Bürger:innen werden gebeten Übersetzer:innen oder Sprachmittler:innen z.B. aus dem Familien- oder Bekanntenkreis hinzuzuziehen.

Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport:

a)   FB Bibliotheken – Die in Bibliotheken zur Verfügung stehenden Reader werden genutzt, um neue Kund*innen die notwendigen Aspekte für den Bibliotheksausweis zu erklären – hier zum Beispiel in arabischer Schrift und Sprache.

b)   FB VHS - Die Beratung für Deutschkurse für unangemeldete Interessierte in der Boddinstraße 34 findet durch ein mehrsprachiges Team statt.: Arabisch, Persisch, Englisch und Türkisch. Es ist beabsichtigt demnächst mindestens auch russisch vorzuhalten.

c)   FB VHS - Bei der Einstufungsberatung Deutsch in der Boddinstraße in Raum B1.42, die nur mit Termin besucht werden kann, wird zumeist Deutsch und Englisch abgedeckt. Wenn Bedarf an weiteren Sprachen besteht, helfen die im Foyer eingesetzten Mitarbeiter*innen aus.

d)   FB VHS - Darüber hinaus werden Informationen zum Deutschbereich auf der Internetseite der VHS Neukölln auch auf Englisch angeboten: https://www.berlin.de/vhs-neukoelln/kurse/deutsch/vhs-in-english/german-as-a-foreign-language-1048220.en.php.

Auf dem Webportal der Berliner Volkshochschulen werden zumindest die Informationen zum Themenkomplex Deutsch als Zweitsprache an Berliner Volkshochschulen auf Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch angeboten: https://www.berlin.de/vhs/service/vhs-in-english/

e)   FB VHS - Für Kurse außerhalb des Deutschbereichs sind in aller Regel immer ausreichende Deutschkenntnisse vonnöten, um der Vermittlung folgen zu können. Das kann im Kunst-/Kulturbereich ein sehr niedriges Niveau sein, bspw. in Tanzkursen, wo auch viel über Demonstrieren, Nachmachen und Üben vermittelt werden kann. In anderen Bereichen, die auf eine spezifische Terminologie zurückgreifen, sollte Deutsch auf einem Niveau von B1/B2 verstanden und gesprochen werden. Über die entsprechenden sprachlichen Anforderungen geben die Programmbereichsleitungen individuell Auskunft.

f)     FB Kultur - In Workshops mit Willkommensklassen vor allem im Young Arts Körnerpark wurden anfangs muttersprachliche Mediatoren (meist arabisch) einbezogen. Im Verlauf der Zeit wurde aber deutlich, dass Kunstvermittlung nur wenig Sprache braucht, sodass auf diese Vermittlung verzichtet wurde. Die Willkommensklassen sind auch sprachlich heterogen, sodass nicht jede Sprache abzubilden ist.

g)   FB Kultur - Im Interkulturellen Treffpunkt im Gemeinschaftshaus wird bei Workshops und Veranstaltungen bei Bedarf auch ukrainisch/russisch gesprochen.

h)   FB Kultur - Die Begleittexte in Galerien werden in deutscher und englischer Sprache vorgehalten.

i)      FB Kultur - In der Dauerpräsentation (99xNeukölln) im Museum Neukölln wird die erste Vertiefungsebene in englischer Sprache angeboten. Hervorzuheben ist jedoch die Aufbereitung des Ausstellungstextes im Segment "Leichte Sprache", die Nicht-Muttersprachler*innen eine Chance zum Einstieg bietet. Dieses Angebot wird von Sprachschüler*innen gerne genutzt.

j)      FB Musikschule – Die festangestellten als auch die freien Musikschullehrkräfte verfügen über vielfältige Sprachkenntnisse. Insoweit kann hier auf individuelle Anfragen – soweit diese an die Musikschule herangetragen werden – reagiert werden.

k)    FB Musikschule – Die Verwaltung des Musikschulbereichs kann in Deutsch und Englisch Kund*innengespräche führen. Hier gibt es jedoch die Erfahrung, dass bei wirklich unzureichenden Deutschkenntnissen die Neuköllner*innen selbst mit Sprachmittlern vorstellig werden.

4. Setzt das Bezirksamt Dolmetscher:innen ein, um ggf. bestehende Verständigungsprobleme zu überwinden?

Der Geschäftsbereich Soziales nutzt im THFD regelmäßig bei Bedarf Gebärdendolmetschende und bei Bedarf Übersetzungen in Brailleschrift, in allen Bereichen bei Bedarf Gemeindedolmetschdienst, aktuell ukrainisch- und russischsprechende Mitarbeitende des BA und ehrenamtlich Tätige.

5. In welchen Bereichen werden Sprachkurse für die Mitarbeiter:innen angeboten?

Die VHS bietet im Bereich Fremdsprachen nur Englischkurse für Mitarbeitende an.

6. Inwiefern sind entsprechende Sprachkompetenzen eine Einstellungsvoraussetzung bei Stellenneubesetzungen in den betreffenden Fachbereichen?

Sprachkompetenzen sind immer wünschenswert, aber keine Einstellungsvoraussetzung

Nach § 23 VwVfG ist die Amtssprache Deutsch; was eine extra Anforderung zu Sprachkenntnissen unterlaufen würde. Dennoch ist es in der betrieblichen Praxis hilfreich, wenn auf Sprachkenntnisse der Mitarbeitenden zurückgegriffen werden kann, um erste sprachliche Barrieren in der Beratung und Orientierung zu überwinden.