Umsetzung des Beschlusses gegen die Privatisierung von Schulliegenschaften

Thomas Licher
BildungVerwaltung

In der Beantwortung der Großen Anfrage "Klare Kante gegen Privatisierung von Schulliegenschaften?" weist das Bezirksamt die Verantwortung im Zusammenhang mit der Privatisierung von Schulen von sich. Konkret geht es dabei um das Amtshilfeverfahren. Dabei überträgt der Bezirk seine Zuständigkeit für den Schulbau auf den Senat. Dieser will nun eine Schule in Neukölln von einer Wohnungsbaugesellschaft bauen lassen. Diesen Vorgang kritisieren wir als formelle Privatisierung, weil die Wohnungsbaugesellschaft privatrechtlich organisiert ist. Mit dieser Großen Anfrage wollen wir herausfinden, ob die Übertragung des Schulbaus auf die Senatsebene dem Bezirk aufgezwungen wurde oder aus eigenen Stücken erfolgte.

1. Trifft es zu, dass Amtshilfe in Zusammenhang mit der Berliner Schulbauoffensive von den Bezirken selbst beantragt werden muss, nicht aber durch einen Senatsbeschluss allein herbeigeführt werden kann?

2. Wann hat der Bezirk einen entsprechenden Antrag auf Amtshilfe gestellt?

3. Inwiefern ist das bisherige Vorgehen des Bezirksamts mit der Entschließung „Keine Privatisierung beim Schulbau“ (Drucksache 0384/XX) vereinbar und wie wird das Bezirksamt diesen Beschluss umsetzen?