Recht auf Sprachförderung umsetzen
Große Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie genau erfolgt die Beratung von Eltern zur vorschulischen Sprachstandsfeststellung durch das Bezirksamt?
- Welche Aufgaben übernimmt das Sprachberaterteam Neukölln in diesem Prozess und zu welchem Zeitpunkt im Prozess wird es tätig?
- Erachtet das Bezirksamt ein Zuweisungs- oder Belegungsrecht für Schul- bzw. Jugendamt in Kindertagesstätten für die Betreuung der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf für sinnvoll und zielführend?
- Welche Maßnahmen müssten auf Bezirks- und Landesebene ergriffen werden, um ein solches Zuweisungs- oder Belegungsrecht bei freien Trägern oder dem Eigenbetrieb zu schaffen?
- Welche alternativen Maßnahmen kämen aus Sicht des Bezirksamts in Frage, um eine Sprachförderung für Nicht-Kita-Kinder mit entsprechendem Bedarf zu gewährleisten?
Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.