Zum Hauptinhalt springen

Susanka Sambefski

Recht auf Sprachförderung umsetzen

Große Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie genau erfolgt die Beratung von Eltern zur vorschulischen Sprachstandsfeststellung durch das Bezirksamt?
  2. Welche Aufgaben übernimmt das Sprachberaterteam Neukölln in diesem Prozess und zu welchem Zeitpunkt im Prozess wird es tätig?
  3. Erachtet das Bezirksamt ein Zuweisungs- oder Belegungsrecht für Schul- bzw. Jugendamt in Kindertagesstätten für die Betreuung der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf für sinnvoll und zielführend?
  4. Welche Maßnahmen müssten auf Bezirks- und Landesebene ergriffen werden, um ein solches Zuweisungs- oder Belegungsrecht bei freien Trägern oder dem Eigenbetrieb zu schaffen?
  5. Welche alternativen Maßnahmen kämen aus Sicht des Bezirksamts in Frage, um eine Sprachförderung für Nicht-Kita-Kinder mit entsprechendem Bedarf zu gewährleisten?

Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.