Trägerversammlung des Jobcenter Neukölln

Georg Frankl

Kleine Anfrage

 

1. In welchem Rhythmus tagt die Trägerversammlung des Jobcenter Neukölln?

Die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin-Neukölln tagt in der Regel einmal im Quartal (ordentliche Sitzung) und zusätzlich bei Bedarf (außerordentliche Sitzung).

2. In welchem Rhythmus beschließt die Trägerversammlung über Zielvereinbarungen?

Die trilaterale Zielvereinbarung wird jährlich geschlossen.

3. Wie bewertet das Bezirksamt die Umsetzung der kommunalen Ziele zwischen Jobcenter und kommunalem Träger aus der Zielvereinbarung 2021?

Die in der Zielvereinbarung für 2021 vereinbarten Ziele wurden erreicht.

4. Wann wird voraussichtlich die nächste Zielvereinbarung getroffen?

Die Zielvereinbarung für 2022 findet sich aktuell im Unterschriftenumlauf.

5. Welche Zielvorgaben wird das Bezirksamt einbringen?

Das Bezirksamt hat die konkrete Unterstützung und Beteiligung des Jobcenters Neukölln bei geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen im Bezirk sowie zur zielgruppengerechten Ansprache von Menschen am Übergang vom Erwerbsleben in das Rentenalter zur rechtzeitigen Beratung mit dem Ziel der Vermeidung oder Reduzierung der Folgen von Altersarmut und sozialer Isolation als zu vereinbarende Ziele vorschlagen.