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Tony Pohl

Ambulante ärztliche Versorgung in Neukölln sicherstellen

Große Anfrage

1. Was hat sich seit der Veröffentlichung der Studie zur ambulanten ärztlichen Versorgung in Lichtenberg und Neukölln im Februar 2017 hinsichtlich der teilweisen unterdurchschnittlichen Versorgung mit ambulanten Ärzten in Neukölln getan? (Bitte nach „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ und „Fachgruppen mit besonderem Handlungsbedarf“ aufschlüsseln.)

2. Welche der in der Studie angeführten Handlungsoptionen (Kapitel 7) wurden seitdem in welcher Weise und mit welchem Erfolg aufgegriffen?

3. In welchen Bereichen sieht das Bezirksamt weiteren Handlungsbedarf und wie wird es diesem Bedarf nachkommen?

4. Was ist der aktuelle Stand in der Planung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)?

5. Wie bewertet und unterstützt das Bezirksamt das Projekt eines stadtteilorientierten Sozial- und Gesundheitszentrums auf dem Rollberg vom Gesundheitskollektiv Berlin.

Was ist mit der Anfrage passiert? Informieren Sie sich über die Beratungsfolge und die Beschlusslage auf der Seite der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln!

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.