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Thomas Licher

Erinnerungstafel an Zwangsarbeiterlager in der Hufeisensiedlung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, in Absprache mit der Eigentümergemeinschaft der Onkel-Bräsig-Straße 6-8 mit einer Erinnerungstafel an das Zwangsarbeiterlager zu erinnern, das sich dort während des 2. Weltkrieges befand. Das Anbringen der Erinnerungstafel soll unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange an einem geeigneten Ort in unmittelbarer Nähe erfolgen.

Begründung: Millionen Menschen wurden während des zweiten Weltkrieges von den Nazis aus den besetzten Gebieten - vorwiegend aus Polen und der Sowjetunion - nach Deutschland verschleppt und mussten unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Wirtschaft des dritten Reiches Sklavenarbeit leisten. Seit einiger Zeit haben rechte Kräfte in der Bundesrepublik Zulauf und versuchen die Geschichte umzudeuten. Damit dieser Teil der deutschen Geschichte nicht in Vergessenheit gerät, wird die dauerhafte Erinnerung an die Zwangsarbeiterlager und das große Leid der Menschen immer wichtiger. Auch in Neukölln gab es eine Reihe von Zwangsarbeiterlagern, unter anderem in der Hufeisensiedlung. Das Bezirksamt kann bei einer dauerhaften Erinnerungstafel auf das Engagement der Anwohner*inneninitiative „Hufeisern gegen Rechts“ zurückgreifen. Die Initiative erinnert am 08. Mai 2021 mit einer Ausstellung „Zwangsarbeit in der Hufeisensiedlung – eine verdrängte Geschichte“ auf dem Platz vor der Hufeisentreppe an dieses Nazi-Verbrechen und enthüllt eine temporäre Gedenktafel am Standort des Zwangsarbeiterlagers Onkel-Bräsig-Str. 6-8.

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.