Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen

Marlis Fuhrmann
StadtentwicklungWirtschaft

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten in einen Textbebauungsplan festzuschreiben, dass auf dem als Gewerbefläche ausgewiesenen Grundstück Neuköllnische Allee 9 keine Hotelbauten zulässig sind.

Begründung:

Die Gewerbeflächen am S-Bahnring sind für mittelständisches Gewerbe und ihre Produktionsbetriebe vorzuhalten. Durch den Erweiterungsbau des Estrel-Hotels ist der Bedarf an Hotelbauten gedeckt.

Was ist mit dem Antrag passiert? Informieren Sie sich über die Beratungsfolge und die Beschlusslage auf der Seite der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln!