Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln

Doris Hammer

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Neuköllner Behörden, Ämtern, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Süd auf das Beistandsreicht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 (Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht) hingewiesen wird.

Dieser Hinweis soll deutlich hervorgehoben und integraler Bestandteil der Einladung sein.

Begründung:

Da die Einladung zu Gesprächsterminen, insbesondere bei denen der Jobcenter expliziet auf die Rechtsforlgen bei einem Versäumnis hingewiesen wird, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch auf das Beistandsrecht hingewiesen wird. Dies wäre dann auch eine Kommunikation auf Augenhöhe.

Was ist mit dem Antrag passiert? Informieren Sie sich über die Beratungsfolge und die Beschlusslage auf der Seite der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln!