Mieter*innen im Mahlower Block schützen und beraten

Marlis Fuhrmann

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, eine professionelle Mieter*innenberatung für eine erweiterte Beratungsleistung wie z.B. die Einhaltung der 7plus5-Regelung nach §172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB (Verkauf innerhalb von sieben Jahren nur an Mieter*innen) und der fünfjährigen Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf sowie die Aushandlung freiwilliger Sozialverträge vorzusehen.