Recht auf Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter sicherstellen

Philipp Dehne
BildungKinder, Jugend und Familie

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, durch aufsuchende und informierende Sozialarbeit sicherzustellen, dass deutlich mehr Kinder an der für sie vorgesehenen Sprachstandsfeststellung teilnehmen. Insbesondere sollen die Familien aufgesucht werden, die sich auf die erste schriftliche Einladung zur Sprachstandsfeststellung nicht zurückmelden.

Begründung: 2021 nahmen von knapp 400 Kindern, die gut 18 Monate vor ihrem Schulstart keine Kita besuchten und dementsprechend zur Sprachstandsfeststellung eingeladen worden sind, lediglich 129 Kinder teil. Das Bezirksamt konnte also bei zwei Dritteln der angeschriebenen Kinder nicht gewährleisten, dass diese an der Sprachstandserhebung teilnehmen und so gegebenenfalls die ihnen zustehende Sprachförderung erhalten, im besten Fall durch einen Kitabesuch oder anderenfalls durch den Besuch einer Sprachfördergruppe. Die bisherige Praxis, die Kinder bzw. deren Familien lediglich anzuschreiben, um sie zur Sprachstandsfeststellung einzuladen, und sie bei nicht erfolgter Rückmeldung einfach erneut schriftlich einzuladen, erscheint nicht zielführend. Eine persönlichere und mündliche Ansprache der eingeladenen Familien erfolgt derzeit in der Regel erst, wenn sie sich auf die schriftliche Einladung zurückgemeldet haben, z.B. durch das Sprachberaterteam.

Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.