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Thomas Licher

Rekommunalisierung der Schulreinigung im Doppelhaushalt 2022/23 umsetzen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, in der aktuellen Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2022/2023 den BVV-Beschlusses zum Bürgerbegehrens "Saubere Schulen" Drs. Nr. 1731/XX vom 02.06.2020 zu berücksichtigen und im Stellenplan die dafür notwendigen zusätzlichen Stellen beim Land Berlin zu beantragen.

Das wären im ersten Jahr die Personalstellen für die Reinigung von mindestens 25 % der Schulen zum Beginn des Schuljahr 2022/2023 und im zweiten Jahr für mindestens 50 % der Schulen zum Beginn des Schuljahr 2023/2024 sowie die dafür nötigen Stellen der Organisation.

Begründung: Um die Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft durch die Serviceeinheit Facility Management umzustellen, bedarf es der Stellen im Stellenplan des Bezirksamts Neukölln. Damit rechtzeitig ausreichend Personal gewonnen werden kann und für alle Beteiligten Planungssicherheit geschaffen wird, ist die Anmeldung der Stellen für die Schulreinigung in der derzeitigen Phase der Haushaltsplanaufstellung nötig.

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.