Rekommunalisierung der Schulreinigung im Doppelhaushalt 2022/23 umsetzen

Thomas Licher

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, in der aktuellen Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2022/2023 den BVV-Beschlusses zum Bürgerbegehrens "Saubere Schulen" Drs. Nr. 1731/XX vom 02.06.2020 zu berücksichtigen und im Stellenplan die dafür notwendigen zusätzlichen Stellen beim Land Berlin zu beantragen.

Das wären im ersten Jahr die Personalstellen für die Reinigung von mindestens 25 % der Schulen zum Beginn des Schuljahr 2022/2023 und im zweiten Jahr für mindestens 50 % der Schulen zum Beginn des Schuljahr 2023/2024 sowie die dafür nötigen Stellen der Organisation.

Begründung: Um die Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft durch die Serviceeinheit Facility Management umzustellen, bedarf es der Stellen im Stellenplan des Bezirksamts Neukölln. Damit rechtzeitig ausreichend Personal gewonnen werden kann und für alle Beteiligten Planungssicherheit geschaffen wird, ist die Anmeldung der Stellen für die Schulreinigung in der derzeitigen Phase der Haushaltsplanaufstellung nötig.