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Philipp Dehne

Verfügungsfonds

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass die Kürzungen im Verfügungsfonds der Schulen inklusive der finanziellen Mittel für die Ausstattung und den baulichen Unterhalt durch eine Erhöhung des Bildungsetats zurückgenommen werden!
 
Begründung: Die Einsparungen im Haushalt haben erste Folgen für die ööffentlichen Berliner Schulen. Nur noch maximal 3.000 Euro stehen pro Schule im Verfügungsfonds der Senatsverwaltung bereit. Bis jetzt standen ihnen bis zu 28.000 Euro zur Verfügung. Der Verfügungsfonds ist für die Schulen eine zentrale Quelle, um Bedarfe im Rahmen der im Schulgesetz verankerten eigenverantwortlichen Schule zu decken. Mit den Geldern können Schulen flexibel umgehen und zum Beispiel zusätzliche Möbel bezahlen, kleine Reparaturarbeiten, aber auch zusätzliches zusätzliche schulische Angebote für Schüler*innen schaffen, z.B. Lerntherapien, Ergotherapien, Logopädieangebote oder wichtige Maßnahmen im Rahmen der inklusiven Beschulung und im Umgang mit digitalen Lehrmitteln. Wichtig ist, den Verfügungsfonds durch eine Aufstockung des Bildungshaushalts zu erhalten, nicht durch eine Kürzung bei anderen essentiellen Bildungsausgaben.


Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.

 

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.