Verfügungsfonds

Philipp Dehne

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür
einzusetzen, dass die Kürzungen im Verfügungsfonds der Schulen inklusive der finanziellen Mittel für die Ausstattung und den baulichen Unterhalt durch eine Erhöhung des Bildungsetats zurückgenommen werden!
 
Begründung: Die Einsparungen im Haushalt haben erste Folgen für die ööffentlichen Berliner Schulen. Nur noch maximal 3.000 Euro stehen pro Schule im Verfügungsfonds der Senatsverwaltung bereit. Bis jetzt standen ihnen bis zu 28.000 Euro zur Verfügung. Der Verfügungsfonds ist für die Schulen eine zentrale Quelle, um Bedarfe im Rahmen der im Schulgesetz verankerten eigenverantwortlichen Schule zu decken. Mit den Geldern können Schulen flexibel umgehen und zum Beispiel zusätzliche Möbel bezahlen, kleine Reparaturarbeiten, aber auch zusätzliches zusätzliche schulische Angebote für Schüler*innen schaffen, z.B. Lerntherapien, Ergotherapien, Logopädieangebote oder wichtige Maßnahmen im Rahmen der inklusiven Beschulung und im Umgang mit digitalen Lehrmitteln. Wichtig ist, den Verfügungsfonds durch eine Aufstockung des Bildungshaushalts zu erhalten, nicht durch eine Kürzung bei anderen essentiellen Bildungsausgaben.


Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.