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Marlis Fuhrmann

Verkehrswende in Neukölln umsetzen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wir gebeten, das Berliner Mobilitätsgesetz vollinhaltlich zu unterstützen und wird die bezirklichen Spielräume in diesem Sinne nutzen.

Zu den Zielen und Vorhaben in Neukölln gehören insbesondere:

  • der Ausbau der U-Bahn durch mittelfristige Verlängerung der U7 bis Bhf. Schönefeld sowie langfristig der U8 bis Gutschmidtstraße,
  • die Wiedereinführung der Tram durch eine Verlängerung der M10, die bestehende Grünanlagen weitestgehend unangetastet lässt, zum Hermannplatz/Urbanstraße bzw. zum S-Bhf. Sonnenallee,
  •  der stadtverträgliche Wirtschaftsverkehr durch Vorhaltung entsprechender Verkehrsnetze,
  • der störungsfreie Gemeingebrauch von Gehwegen entsprechend dem Neuköllner „Gesamtkonzept zu Sondernutzungen auf öffentlichem Straßenland“ für Handel und Gastronomie bei konsequenter Ahndung von Übertretungen wie das Zustellen der mittigen Gehbahn und des Unterstreifens,
  • die Entwicklung von auf spezielle Neuköllner Problemlagen zugeschnittene Modellvorhaben,
  • die Stärkung der Verkehrserziehung.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.