Vorkauf im Kauffall Heimstaden wahrnehmen

Marlis Fuhrmann

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, sein Vorkaufsrecht im Falle der 27 von Heimstaden erworbenen Häuser auszuüben und diese an gemeinwohlorientierte kommunale Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften o.ä. weiterzugeben.