Zum Hauptinhalt springen

Doris Hammer

1-Euro-Jobs in Neukölln

Kleine Anfrage

1. In wie vielen Eingliederungsvereinbarungen zwischen dem Jobcenter Neukölln und ALG-II-Bezieher*innen sind Arbeitsgelegenheiten (AGH) aufgeschlüsselt nach AGH-Mehraufwandsentschädigung und AGH-Entgeltvariante vertraglich geregelt (jeweils absolut und prozentual zur Gesamtzahl der Eingliederungsvereinbarungen)?

2. Wie viele Arbeitsgelegenheiten hat das Jobcenter Neukölln in den Jahren von 2015 bis 2017 a) aufgrund einer freiwilligen Eingliederungsvereinbarung und b) aufgrund eines Verwaltungsaktes vermittelt?

5. Wie viele Sanktionen hat das Jobcenter Neukölln im Zusammenhang mit der Verweigerung einer Arbeitsgelegenheit verhängt?

6. Wie viele a) Widersprüche und b) Klagen wurden in den Jahren von 2015 bis 2017 gegen die Vermittlung einer Arbeitsgelegenheit durch das Jobcenter Neukölln erhoben und wie vielen wurde stattgegeben?

Eine Beantwortung ist nicht möglich, da die angefragten Informationen weder vom Jobcenter noch vom zuständigen Statistik-Service der Agentur erhoben werden.

3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil von a) kommunalen, b) gemeinnützigen und c) privaten Trägern bei der Durchführung von durch das Jobcenter Neukölln vermittelten Arbeitsgelegenheiten?

Im Jahr 2018 werden die AGH-Maßnahmen des Jobcenters Berlin Neukölln bei insgesamt 47 Trägern durchgeführt. Davon sind 38 Träger gemeinnützig und neun privat (kein kommunaler Träger). Somit ergibt sich ein Verhältnis von 80,9% gemeinnützigen zu 19,1% privaten Trägern.

4. Wie viele Träger haben Massnahmen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten beantragt und welche Träger führten in den Jahren 2015 bis 2017 Arbeitsgelegenheiten nach Vermittlung durch das Jobcenter Neukölln durch?

Träger / Jahr.    2015      2016      2017

gemeinnützig      44          43           40

privat                     11          10           11

kommunal              0            0             0

gesamt                  55         53           51

7. Von welchen Trägern wurden oder werden im kulturellen Bereich, z.B. im Rahmen des Festivals 48 Stunden Neukölln, sogenannte 1-Euro-Jobber beschäftigt (Anzahl der geplanten Stellen, Einsatzbereiche, Einsatzzeiten, durchschnittlich gewährte Entschädigung)?

Fünf Träger führen bzw. führten AGH-Maßnahmen im kulturellen Bereich durch. Bei diesen Trä- gern wurden insgesamt 226 Stellen geplant und bewilligt. Die Teilnehmer*innen wurden vorwie- gend zur Unterstützung bezirklicher Kulturprojekte eingesetzt. Grundsätzlich sind AGH-Maßnah- men in der Regel mit 30 Stunden/Woche angelegt (jeweils 6 Stunden Arbeitszeit täglich, flexibel in der Zeit von 8:00-22:00 Uhr).

Die Höhe der durchschnittlichen Maßnahmenpauschale pro Teilnehmer*in liegt bei 219,38 €. Je nach Einsatzstelle sind Wochenendeinsätze möglich. Diese sind aber nur mit schriftlicher Einver- ständniserklärung der Teilnehmer*innen realisierbar.

8. Wie viele Arbeitsgelegenheiten im Projekt „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wurden und werden vom Jobcenter Neukölln umgesetzt (aufgeschlüsselt nach Trägern, Anzahl, Einsatzorten)?

Die Laufzeit des Projekts „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Jobcenter Berlin Neukölln be- gann am 01.12.15 und endet am 31.12.18.

Das Jobcenter Berlin Neukölln hat seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die fi- nanziellen Mittel für insgesamt 500 Stellen erhalten. Diese Stellen wurden auf insgesamt 48 ver- schiedene Projekte bei insgesamt 29 Trägern verteilt. Aktuell sind 450 Stellen mit Teilnehmen- den des Jobcenters Berlin Neukölln besetzt (teilweise sind Projektstellen aufgrund Nichtbeset- zung und Trägerinsolvenz weggefallen). Bezüglich der direkten Einsatzorte kann vom Jobcenter Neukölln keine detaillierte Auswertung bereitgestellt werden, da die Träger individuell die Ein- satzorte bestimmen. Es befinden sich jedoch stets alle Einsatzorte in Berlin.

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.