Mietschuldenübernahme Maybachufer/Manitiusstr.

Marlis Fuhrmann

Mündliche Anfrage

1. Welche Vorkehrungen betreibt das Bezirksamt um nach einem möglichen Verlieren der von der IBB geführten Rechtsstreitigkeiten gegen den Immobilieninvestor, die Mieter vor aufgelaufenen Mietschulden aus nicht gezahlten Mieterhöhungen zu schützen?

Das Bezirksamt kennt und teilt die Sorgen der Mieter*innen aus den betroffenen Häusern, dass Sie im Fall einer Niederlage der IBB mit erheblichen Mietnachforderungen konfrontiert sein könnten. Wie im letzten Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen berichtet, hatten wir die Mieterberatung Prenzlauer Berg beauftragt, Vor-Ort-Termine anzubieten und die Betroffenen bestmöglich zu beraten.

Dem Bericht war auch zu entnehmen, dass sich einige Mieter*innen entschieden haben sollen, nicht auf den Ausgang des Verfahrens der IBB gegen den Eigentümer zu warten, sondern selbst den Rechtsweg zu beschreiten. Problem ist hierbei, dass es sich beim Streitgegenstand nicht nur um Mietrecht, sondern um Verwaltungs- und Finanzierungs- fragen handelt.

Gleichzeitig geht das Bezirksamt davon aus, dass die IBB gute Argumente für die von ihr vertretene Position hat und sich diese im gerichtlichen Verfahren letztlich auch bestä- tigen werden. Nähere Informationen dazu liegen dem Bezirksamt allerdings nicht vor, da dieses auch kein Prozessbeteiligter ist. Darüber hinausgehende Vorkehrungen betreibt das Bezirksamt derzeit nicht und ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, wie diese aussehen sollten.

2. Welche weitere Unterstützung – wie eine Betreuung durch die bezirkliche Mieterberatung und/oder ein Verweisen an die Mietzuschussstelle des Senats – wäre denkbar?

Sollte es dem Bezirksamt sinnvoll und notwendig erscheinen, die Mieterberatung erneut mit Information und/oder Hilfestellung zu beauftragen, ist dies im Rahmen unseres Vertrages jederzeit möglich und das Bezirksamt würde hiervon selbstverständlich auch Gebrauch machen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es jedoch mein Eindruck, dass die meisten Mieter*innen über die derzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten weitgehend informiert sind.

Letztlich handelt es sich um ein äußerst komplexes miet- und förderrechtliches Problem als Folge der politischen Entscheidung, aus der Anschlussförderung auszusteigen, das nicht auf Bezirksebene gelöst werden kann. Insofern kann ich meine Erwartung an die Landesebene, dass Mieter*innen und Bezirk mit diesem Problem nicht alleine gelassen werden dürfen, nur erneut deutlich zum Ausdruck bringen.