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Christian Posselt

Baulicher Zustand von Neuköllns Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen

Kleine Anfrage

1. Wie schätzt das Bezirksamt den baulichen Zustand und den Zustand der Inneneinrichtung insb. der Küchen von Neuköllns Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft ein (bitte nach Einrichtung getrennt aufschlüsseln)?

2. Für welche dieser Einrichtungen sind Instandsetzungs-, Modernisierungs- oder Neubaumaßnahmen geplant oder in Prüfung und wie weit ist jeweils der Stand der Umsetzung?

5. Welche Anträge bezüglich der Instandsetzung- bzw. Modernisierung von Gebäuden oder Inneneinrichtungen liegen aktuell seitens der Träger vor?

Die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 wurden unter Zulieferung des Fachbereichs Hochbau be- antwortet. Grundsätzlich ist demnach festzustellen, dass das Bezirksamt Neukölln nur einen Überblick über den baulichen Zustand von kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen hat, nicht jedoch über den baulichen Zustand von Einrichtungen in freier Trägerschaft. Auch wer- den Bedarfe für Küchenbereiche nicht gesondert erfasst.

Bezüglich des baulichen Zustandes sowie der geplanten und beantragten Maßnahmen wird auf die Anlage verwiesen.

3. Wie weit werden die Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen in die Instandsetzungs-, Modernisierungs- oder Neubaumaßnahmen eingebunden und wann erhalten sie eine feste Zusagen über Art und Umfang der Erneuerungsmaßnahmen einschließlich von neuen Inneneinrichtungen.

4. Nach welchem Verfahren können kommunale oder freie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen mit Bezug auf das Gebäude oder die Inneneinrichtung beantragen?

Bauliche Bedarfe werden entweder durch die Fachabteilung gegenüber dem FB Hochbau ange- meldet oder vom FB Hochbau festgestellt und mit der Fachabteilung kommuniziert. Innerhalb der Abteilung Jugend und Gesundheit werden Bedarfe von den Einrichtungen gemeldet. In die Umsetzung von baulichen Maßnahmen werden Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, die Be- schäftigten sowie die Kinder und Jugendlichen intensiv einbezogen. Zusagen über Art und Umfang von baulichen Maßnahmen werden nach Sicherung der Kosten und geplantem Baubeginn mitgeteilt.

6. Wie bewertet das Bezirksamt gemeinsames Kochen als Angebot der offenen Jugendarbeit?

Das gemeinsame Kochen in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen ist eines von vielen päd- agogischen Angeboten. Es kann dazu beitragen, dass Kinder Alternativen zu der in manchen Fa- milien üblichen Versorgung mit auf Dauer ungesunden Fertiggerichten kennenlernen, eigene Kompetenzen entwickeln, sich selbständig gesund und schmackhaft zu ernähren und eine grö- ßere Vielfalt von interessanten Nahrungsmitteln kennenlernen. Häufig sind sie mit großem Spaß und Interesse dabei. Insbesondere Jungen machen die Erfahrung, dass Kochen nicht nur Frau- ensache ist, sondern sie selbst auch schnell Kompetenzen beim Kochen und Zubereiten von ein- fachen Gerichten erwerben und dafür viel Lob aus der Gruppe erhalten. Insofern ist das Kochen auch ein Beitrag zur geschlechterreflektierten Jungenarbeit.

7. Sieht das Bezirksamt einen Bedarf, Kindern und Jugendlichen während ihres Aufenthalts in den Einrichtungen eine Verpflegung anzubieten?

Es gibt weder eine gesetzliche Grundlage, noch ausreichende Mittel oder die für einen regulären gastronomischen Betrieb erforderliche Qualifikation der Beschäftigten in den Kinder- und Jugendeinrichtungen, um die Verpflegung von Kindern und Jugendlichen regelhaft zu gewährleisten. Abseits der in der Antwort zu Frage 6 erläuterten pädagogischen Arbeit findet daher keine regelmäßige Verpflegung statt. Die knappen Ressourcen der Jugendhilfe in Neukölln werden für pädago- gische Arbeit eingesetzt und können kein Ersatz für die mangelhafte Versorgungsituation der Neuköllner Kinder und Jugendlichen sein.

Gleichwohl ist es Ziel des Bezirksamtes Neukölln, die gesundheitliche Situation der Kinder und Jugendlichen auch mit Blick auf die Ernährung zu verbessern. Die aktuellen Ergebnisse der Ein- schulungsuntersuchungen geben in dieser Hinsicht Anlass für eine positive Bewertung der bis- her getroffenen Maßnahmen.

8. Lassen sich die Kosten der Anschaffung senken, wenn beispielsweise die Anschaffungen von mehreren Inneneinrichtungen bzw. Küchen in einen Auftrag gebündelt und gemeinsam angeschafft werden.

Es ist davon auszugehen, dass größere Bestellmengen durchaus eine Senkung der Stückkosten bedeuten würden. Da ein entsprechendes Vergabeverfahren mangels Bedarf nicht durchgeführt wurde, können über ggf. mögliche Preisnachlässe keine konkreten Angaben gemacht werden.

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.