Differenz zwischen anerkannten und tatsächlichen Kosten der Unterkunft von ALG-II-Empfangenden
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
- Trifft es zu, dass in Neukölln im Jahr 2021 bei insgesamt 3.630 Bedarfsgemeinschaften (entspricht 12,5 Prozent aller Neuköllner Bedarfsgemeinschaften) zwischen den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft eine Differenz bestand, die sich auf eine Höhe von 6.414.806 Euro summiert (Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3018)?
- Wie erklärt und bewertet das Bezirksamt diese Differenz?
Die Beantwortung der Anfrage wird auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.