Differenz zwischen anerkannten und tatsächlichen Kosten der Unterkunft von ALG-II-Empfangenden

Georg Frankl

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass in Neukölln im Jahr 2021 bei insgesamt 3.630 Bedarfsgemeinschaften (entspricht 12,5 Prozent aller Neuköllner Bedarfsgemeinschaften) zwischen den tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft eine Differenz bestand, die sich auf eine Höhe von 6.414.806 Euro summiert (Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/3018)?
  2. Wie erklärt und bewertet das Bezirksamt diese Differenz?

Die Beantwortung der Anfrage wird auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.