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Fraktionsvorsitzende

Neukölln friedlich und antirassistisch

Entschließung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt die Angriffe auf Rettungskräfte und Polizeieinsatzkräfte in der Silvesternacht sowie den Missbrauch von Feuerwerkskörpern und Schreckschusswaffen, der Menschen gefährdet und sinnlose Zerstörung verursacht hat.

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln verurteilt ebenso die rassistische Hetzkampagne, die Politiker*innen und Medien in der folgenden öffentlichen Diskussion entfacht haben, und an der sich ein Mitglied des Bezirksamts Neukölln maßgeblich beteiligt hat. Solches “Zündeln” mit rassistischen Stereotypen und verallgemeinernden Schuldzuweisungen ist hochgefährlich und legt die Grundlage für Schlimmeres, wie den rechten Terror in Neukölln.

Als Bezirksverordnete stellen wir uns gegen Gewalt und gegen jeden Rassismus und bekennen uns zu einem friedlichen Zusammenleben aller Neuköllnerinnen und Neuköllner.


Beratungsfolge und Beschlussfassung

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.