B-Pläne St. Jakobi II ändern

Um ökologisch und sozial wertvolle Freiflächen in der Stadt zu erhalten, muss bei der Planung der Friedhöfe der Trend zur Bebauung jenseits sozialer Infrastruktur und Wohn gestoppt werden. Die Bebauungspläne müssen daher geändert werden, beantragt bau- und wohnungspolitische Sprecherin Marlis Fuhrmann.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der  Bebauungsplan XIV-269-1 b „St. Jakobi-Kirchhof II“ ist dahingehend zu ändern, dass eine Bebauung in der 2. Reihe entlang der Hermannstraße ausgeschlossen wird.

2. Der  Bebauungsplan XIV-269-1 a „St. Jakobi-Kirchhof II“ ist dahingehend zu ändern, dass Herauslösung und Verkauf der als Naturdenkmal geschützten Hauptallee bzw. ihrer Trasse ausgeschlossen wird.

Begründung:

Der Ev. Friedhofsverband plant eine Aufgabe seiner Friedhöfe an der Hermannstraße. Eine schrittweise Bebauung der Friedhöfe bei Verlust der Bestattungs- und Grünflächen erscheint jedoch aus Pietät und zwecks Sicherung von ökologisch wertvollen Freiflächen nicht wünschenswert. In der Wohnungsbaupotenzialstudie des Bezirkes von 2013 werden die Friedhöfe nicht zur Bebauung empfohlen. Das Integrierte Friedhofsentwicklungskonzept (IFEK) von 2015 sieht zunächst eine Teilbebauung vor. Mit Fortschreibung des IFEK wird der Trend zur Bebauung über Wohnungen und soziale Infrastruktur hinaus noch verstärkt. War zum Beispiel zunächst entlang der Hermannstraße nur ein schmaler Streifen Wohnbebauung unter Aufnahme der durch Abriss verdrängten Gewerbe im Erdgeschoß vorgesehen, so zeigen die aktuelle Umsetzung eines Bürogebäudes auf dem St. Thomas-Kirchhof eine deutlich größe Bebauungstiefe. Entwürfe für den St. Jacobi-Kirchhof II weisen eine Bebauung einschließlich der 2. Reihe aus. Dabei ist eine Umbauung der denkmalgeschützten Kapelle vorgesehen. Ähnlich kritisch erscheint die neuerdings durch den Kirchhof vorgesehene Erschließung für die geplante Schule an der Oderstraße. Demnach ist eine Befestigung der Wegedecke der geschützten Allee geplant sowie der Verkauf der Trasse an den Schulträger.

Hier geht es zur Drucksache auf der Seite des Bezirksamts.