Erwerb Grundstücke der „Prachttomate“ / Bornsdorfer Straße

Marlis Fuhrmann

Mündliche Anfrage

1. Wie können die Grundstücke der „Prachttomate“ in der Bornsdorfer Straße zusammen mit den Betreibern, der benachbarten  Kita und gemeinsam mit einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (die bereits im Besitz eines der Teilgrundstücke ist) entwickelt werden?

Die in Rede stehenden Grundstücke in der Bornsdorfer Straße liegen innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Karl-Marx-Straße / Sonnenallee.

Der Block ist insbesondere aufgrund der noch offenen Entwicklung der Grundstücke Bornsdorfer Straße 9 (Stadt und Land), Bornsdorfer Straße 11 (privat), Bornsdorfer Straße 15 (Land Berlin, Hort der Regenbogenschule) und Karl-Marx-Straße 134 (privat, nur rückwärtiger Teil) im Integrierten Stadtentwicklungskonzept zum Sanierungsgebiet als planerischer Vertiefungsbereich gekennzeichnet. Das heißt, hier ist beabsichtigt, die Sanierungsziele in Form eines Blockentwicklungskonzeptes zu vertiefen.

Seit 2015 werden Analysen und Konzepte zur Prüfung der Entwicklungspotenziale unter Berücksichtigung der Sanierungsziele sowie fachübergreifender Anforderungen erarbeitet und diskutiert. Seitens der zuständigen Fachbehörden wurden im Rahmen des Abstimmungsprozesses Bedarfe für Soziale Infrastruktureinrichtungen (Hort, Kita, gedeckte und ungedeckte Sportanlagen) benannt, die realisiert werden könnten. Unter Berück-sichtigung der verschiedenen Nutzungsanforderungen, dazu gehört auch die geordnete Entwicklung als Wohnstandort, wurden verschiedene Bebauungs- und Nutzungsvarianten entwickelt. In der Summe hat sich gezeigt, dass eine grundstücksübergreifende Konzeption vorteilhaft wäre, um die verschiedenen Optionen zur Erfüllung der Sanierungsziele offen zu halten.

Das Blockentwicklungskonzept befindet sich jedoch noch in der Erarbeitung, da insbesondere die konkrete Bedarfsermittlung für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur an diesem Standort noch nicht abgeschlossen werden konnte.

Nachdem das Bezirksamt von der Kündigung der Prachttomate auf der privaten Fläche Bornsdorfer Straße 11 erfahren hat, hat es sich an den Eigentümer gewandt, um die Beweggründe sowie eine weitere Nutzung im bezirklichen Interesse zu erreichen. In diesem Gespräch wurde dem Bezirksamt das konkrete Verkaufsinteresse signalisiert. Im Weiteren hat das Bezirksamt den Kontakt zu Stadt und Land als Eigentümerin der Nachbarfläche hergestellt. Eine Einigung über den Kaufpreis kam jedoch nicht zustande.

In einer Abstimmung mit den Kaufinteressenten/Käufer am 16.01.2018 im Bezirksamt (im Beisein der Stadt und Land) wurden Rahmenbedingungen für eine mögliche sanie-rungszielkonforme Entwicklung der Grundstücke Bornsdorfer Straße 9 und 11 unter Berücksichtigung des Verbleibs der Prachttomate am Standort vereinbart.

Demnach könnte der Kaufinteressent auf der Bornsdorfer Straße 11 die geplante Wohnbebauung errichten; inkl. einer rückwärtigen Gartenhausbebauung, die eine planungsrechtliche Ausnahmegenehmigung erfordert. Im Gegenzug soll der Kaufinteressent jedoch dauerhaft eine Fläche für eine nachbarschaftlich orientierte Grün- und Erholungsfläche / Urban Gardening-Fläche (hier aktuell Prachttomate) zur Verfügung stellen, gesichert als zweckgebundene Dienstbarkeit. Um der Urban-Gardening-Nutzung dauer-haft eine hinreichend große Fläche zu ermöglichen, müsste die Stadt und Land auf ih-rem Grundstück gleichermaßen verfahren.
Die Erschließung dieser rückwärtigen Fläche müsste aktuell allerdings über das Grund-stück der Stadt und Land erfolgen. Auf dem Stadt und Land-Grundstück könnten eben-falls perspektivisch eine Straßenrandbebauung sowie ein Gartenhaus entstehen (als Grenzbebauung an das Gebäude auf der Nr. 11 anschließend). Die Stadt und Land prüft, ob dieses Konstrukt für sie in Frage kommt. Aktuell ist eine Neubebauung auf ihrem Grundstück nicht vorgesehen. Grundsätzlich hat die Stadt und Land signalisiert, dass auch ihnen daran gelegen ist, die Prachttomate zu halten.

Die Vertreter*innen der Prachttomate lehnen die vorgeschlagene Lösung innerhalb der geplanten Baugruppennutzung, die Prachttomate im rückwärtigen Bereich zu halten, als Ausdruck des weiteren Ausverkaufs der Stadt jedoch bislang ab und fordern die Ausübung des Vorkaufsrechts.

2. Will der Bezirk die Ausübung des Vorkaufsrechtes bezüglich des aktuellen Verkaufes eines Teilgrundstückes wahrnehmen, um preiswerten Wohnraum, Kita-Nutzung und städtisches Grün zu realisieren?

Der Bezirk hat vorsorglich beschlossen, das Vorkaufsrecht für die Fläche zu prüfen, die bis zur Kündigung durch den bisherigen Eigentümer ein Teil des Geländes der Prachttomate war, die Flächen von insgesamt drei Grundstücken nutzt bzw. genutzt hat. Das Vorkaufsrecht ist jedoch, wie Sie wissen, an hohe rechtliche Hürden gebunden. Das Vorkaufsrecht im Sanierungsgebiet ist auch nur bedingt mit dem im Milieuschutz zu vergleichen. Hier stellen sich teilweise gänzlich andere Fragen und Verfahren. Bereits im Anhörungsverfahren zur Vorkaufsrechtsausübung muss das konkretisierte Sanierungsziel für die Verwendung des Grundstücks benannt werden, um dem Erwerber die Mög-lichkeit der Abwendung nach § 27 BauGB zu geben. Das Bezirksamt hat die Möglichkeiten der Ausübung rechtlich detailliert prüfen lassen. Im Ergebnis wird von einer Ausübung abgeraten.

Das Bezirksamt wird sich dennoch zusätzlich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden, ob hier die Rechtslage anders eingeschätzt wird und eine Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts gesehen wird.

Für die Prachttomate wird mit dem Vorschlag für die Vorhaltung der rückwärtigen Freifläche erstmals eine dauerhafte Sicherung der Urban Gardening-Fläche ermöglicht. Dies war vorher – mit den relativ kurzfristig kündbaren Nutzungsverträgen auf den Grundstücken Bornsdorfer Straße 9 und 11 sowie der nur geduldeten Aneignung der Fläche des Flurstücks 348 – nicht gegeben. Die Prachttomate hat jederzeit mit einer Kündigung rechnen müssen. Ein Rechtsanspruch für den Verbleib gibt es nicht (dagegen jedoch ein Baurecht für die Grundstückseigentümer).

Zu berücksichtigen ist ferner, dass ein konkretes Bauinteresse der Stadt und Land aktuell nicht gegeben ist und die Prachttomate damit zumindest mittelfristig auf der Nr. 9 bleiben kann. Zusammen mit der gesicherten rückwärtigen Fläche wären eine hinreichend große Fläche für die Gartennutzung und auch der gewünschte Straßenanschluss mittelfristig noch gegeben.

Parallel wird das Bezirksamt das Blockentwicklungskonzept zügig fortsetzen und zu einem Bezirksamtsbeschluss bringen. Im Rahmen der Erarbeitung erfolgt eine umfassende Eigentümer-, Anlieger- und Fachbehördenbeteiligung.