Bezirkliche sektorale Entwicklungsplanung Verkehr notwendig

Marlis Fuhrmann

Was sind die konkreten Maßnahmen des Bezirksamts für die Förderung von Rad- und Fußverkehr und die Einrichtung nicht-kommerzieller Ruhe- und Aufenthaltsmöglichkeiten. Marlis Fuhrmann hakt nach.

  1. Welche Aufgabenstellungen bezügl. ÖPNV, Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr unterliegen ungeachtet des Stadtentwicklungsplans Verkehr der bezirklichen Umsetzung oder Zuständigkeit und gibt es hierfür eine sektorale Entwicklungsplanung Verkehr, um diese Aufgaben zu koordinieren?
     
  2. Wie und wo prioritär gedenkt das Bezirksamt das im Mobilitätsgesetz zum Fußverkehr geforderte „neue Gleichgewicht zwischen den Verkehrsträgern“ bzw. die neue Aufteilung des Straßenraumes für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer umzusetzen, z. B.:
  • Einrichtung und Unterhaltung nicht-kommerzieller Ruhe- und Aufenthaltsmöglichkeiten wie Bankstandorte und gestaltete Plätze sowie Einschränkung der Fußwegeflächen einnehmenden Außengastronomie
  • Freihaltung von Kreuzungsbereichen durch parkende Autos zwecks ungehinderter Querung

3. Wie ist die Erreichbarkeit bezirklicher Ansprechpartner*innen für Rad- und Fußverkehr über Interessengruppen in bezirklichen Gremien hinaus z. B. für BürgerInnen über die Homepage des Bezirks?

Hier geht es zur Drucksache auf der Seite des Bezirksamts.