Information der Bürger*innen zur Gültigkeit des Berlin-Passes bis zum 31.12.2020

Doris Hammer
Sozialpolitik
  1. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt wahrgenommen, die Bürger*innen, die im Leistungsbezug sind, über die Gültigkeit der Bescheide und insbesondere des Berlin-Passes bis zum 31.12.2020 zu informieren, der zum Kauf des Sozialtickets berechtigt?
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, Antragssteller*innen mit Zusendung der Eingangsbestätigung von Anträgen auch einen Hinweis auf die bis 31.12.2020 geltende Sonderregelung zum Berlin-Pass zu übermitteln, z.B. mit einem Hinweis im Schreiben oder Flyer?