Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen

Carla Aßmann

Mit dem kommunalen Vorkaufsrecht kann der Bezirk Spekulation mit Wohnimmobilien verhindern. Wird ein Wohngebäude an einen Dritten verkauft kann das Bezirksamt einfach selbst zugreifen und das Haus erwerben. Allerdings ist das bisher im wesentlichen nur in Milieuschutzgebieten möglich und gilt auch nur für ganze Wohnimmobilien. Wir wollen, dass das Vorkaufsrecht auch außerhalb von Milieuschutzgebieten angewendet werden kann und auch einzelne Wohnungen und Gewerbe erfasst.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das kommunale Vorkaufsrecht in all seinen Möglichkeiten vollständig in Anwendung zu bringen.

Kommunale Vorkaufsrechtsfälle sollen über soziale Erhaltungsgebiete hinaus zukünftig auch verstärkt in weiteren Gebietskulissen wie städtebaulichen Erhaltungsgebieten, B-Plangebieten und Sanierungsgebieten geprüft und angewendet werden.

Die Prüfung des kommunalen Vorkaufsrechts soll sich nicht allein auf Wohngebäude beziehen, sondern darüber hinaus Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke einbeziehen. Ebenso soll das Vorkaufsrecht nicht nur für komplette Gebäude, sondern auch für einzelne Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten angewendet werden.

Das BA wird ersucht, sich mit den anderen Berliner Bezirken darüber auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben.