Kostenfreies Mittagessen sichergestellt?
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie viele anspruchsberechtige Familien gemäß der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (§ 67 i.V.m. § 28 SGB II sowie § 142 i.V.m. § 34 SGB XII) haben von ihrem Recht auf kostenfreies Mittagessen seit März 2020 Gebrauch gemacht (Bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der Anspruchsberechtigten und tatsächlich ausgegebenen Mahlzeiten)?
- Wie wird im Bezirk sichergestellt, dass alle Anspruchsberechtigten auch in Pandemiezeiten -insbesondere bei Voll- und Teilschließungen der Schulen bzw. Wechselunterricht ihren Anspruch auf die kostenfreie Mittagsverpflegung geltend machen können?