Mehr Schutz für Fahrradfahrer*innen

Tony Pohl

Große Anfrage

1. Wie viele Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes sind hauptsächlich mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs, insb. aber mit Zweite-Reihe- und Schutzstreifen/Radweg-Parker*innen, betraut und wie viele davon gehören zu einer Fahrradstaffel?

Im Allgemeinen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes sind insgesamt 48 Stellen (inkl. 2 Dienstgruppenleitungen) im Außendienst u.a. für die der Überwachung des ruhenden Verkehrs vorhanden. Aufgrund einer derzeit unbesetzten Stelle, einer Schwangerschaft und mehreren krankheitsbedingten Dauerausfällen sind derzeit 43 Kräfte im Einsatz, davon 4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der „Fahrradstreife“.

Insgesamt hat der Allgemeine Ordnungsdienst im vergangenen Jahr 79.311 Verkehrs-ordnungswidrigkeiten festgestellt und zur Anzeige gebracht, sowie 2.094 Umsetzungen von verkehrsbehindernden oder verkehrsgefährdend geparkten Fahrzeugen veranlasst.

Nach Auswertung der Kosten-Leistungs-Rechnung sind rechnerisch auf das Produkt „Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr“ insgesamt 5 Stellenanteile in 2017 entfallen. Aufgrund der Einstellung von 3 Einsatzkräften als Vertretung für Langzeiterkrankte 2, die ab Mai/Juni 2018 ausschließlich für Aufgaben des Verkehrsüberwachungsdienstes eingesetzt werden, wird sich dieser Stellenanteil auf das Produkt bezogen in diesem Jahr deutlich erhöhen.

2. Ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Zahl der eingesetzten Mitarbeiter*innen ausreicht, um die Verkehrssicherheit von Fahrradfahrer*innen gewährleisten zu können?

Die in der Zuständigkeit des Ordnungsamts liegende Überwachung des ruhenden Verkehrs leistet zweifelsfrei einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern. Insbesondere das Freihalten von Radverkehrsanlagen minimiert das Risiko, dass Fahrradfahrende gezwungen sind, gefährlich in den fließenden Kraftfahrzeugverkehr einfädeln zu müssen.

Insofern liegt es im besonderen Interesse des Ordnungsamtes, das unerlaubte Halten und Parken auf Radverkehrsanlagen in größtmöglichem Umfang zu überwachen. Ein gezielter Einsatz der Fahrradstaffel findet bereits statt, der Allgemeine Ordnungsdienst geht im Rahmen des täglichen Dienstbetriebes ebenfalls gegen Falschparker auf Radverkehrsanlagen vor. Darüber hinaus finden regelmäßig gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit den Polizeiabschnitten A 54 und A 55 statt. Auch beteiligt sich das Ordnungsamt an den zwei Mal jährlich stattfindenden berlinweiten, behördenübergreifenden einwöchigen Schwerpunktkontrollen zur Verkehrsüberwachung, die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport initiiert werden.

Es ist allerdings zu prognostizieren, dass die in Zukunft noch verstärkt leistbare Überwachung der Radverkehrsanlagen trotz aller Anstrengungen nur punktuell zu einer Verbesserung der Situation führen wird. Derartige Verstöße werden zu jeder Tages- und Nachtzeit und im gesamten Bezirksgebiet begangen, so dass die Maßnahmen des Ordnungsamtes weiterhin nur einen Bruchteil der Verkehrssünder treffen werden.

Es muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das größte Gefährdungspotential für Fahrradfahrende im individuellen Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer liegt. Der überwiegende Anteil von Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fahrradfahrern geschieht wegen der Missachtung der Vorfahrtsregeln und Fehlern beim Abbiegen, also durch individuelles Fehlerhalten einzelner Kraftfahrzeugführerinnen und Kraftfahrzeugführer oder Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Für die Überwachung des Fließverkehrs ist ausschließlich die Berliner Polizei zuständig.

Folglich liegt es in der Natur der Sache, dass das Bezirksamt die Verkehrssicherheit von allen Fahrradfahrenden zu jedem Zeitpunkt nicht „gewährleisten“ kann. Gleichwohl wird das Ordnungsamt die in seiner Zuständigkeit liegende Überwachung des ruhenden Verkehrs auch auf Radverkehrsanlagen weiterhin in größtmöglichem Umfang leisten. Eine noch intensivere Überwachung ist auch aus Sicht des Bezirksamtes wünschenswert, aber letztendlich nur mit zusätzlichem Personal leistbar.

3. Ist das Bezirksamt bereit, zusätzliche Stellen im Ordnungsamt zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs und zur verstärkten Umsetzung von verkehrsgefährdend geparkten Fahrzeugen zu schaffen?

Das Bezirksamt setzt sich stets für die Schaffung zusätzlicher Stellen im Ordnungsamt ein. Seit 2016 ist im Allgemeinen Ordnungsdienst ein Stellenaufwuchs von insgesamt 5 zusätzlichen Stellen zu verzeichnen.

Für den Haushalt 2018/2019 wurde eine weitere personelle Verstärkung des Allgemeinen Ordnungsdienstes der bezirklichen Ordnungsämter beschlossen. Das bedeutet für das Ordnungsamt Neukölln, dass nach einem berlinweit abgestimmten Verteilerschlüssel zusätzlich 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen werden. Auch wenn dies voraussichtlich frühestens ab Anfang 2019 der Fall sein wird und sich diese Kräfte vorrangig der Bekämpfung der Müllproblematik im Bezirk annehmen werden, so führt dieser personelle Aufwuchs zwangsläufig zu einer Entlastung des Allgemeinen Ordnungs-dienstes und somit grundsätzlich auch zu mehr verfügbarer Arbeitszeit, die u.a. der Verkehrsüberwachung gewidmet werden kann.

Auch mit Verabschiedung des Mobilitätsgesetztes wird sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass den Berliner Ordnungsämtern aufgrund zusätzlicher Verkehrsüberwachungsaufgaben zukünftig weitere Stellen zur Verfügung gestellt werden.