Keine flächigen Rodungen am Weigandufer durchführen

Marlis Fuhrmann

Am Neuköllner Weigandufer ist der Erhalt des Gehölzes von besonderer Bedeutung. Es dient als Schattenspender, als Lebensraum für Vögeln sowie im Rahmen des Klimaschutzes für eine Temperierung der Innenstadt. Deswegen sollen auf keinen Fall Rodungen stattfinden, findet Marlis Fuhrmann

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, das Konzept zur Neugestaltung der Promenade unter Orientierung am Bestand an Gehölz- und Wegeflächen so zu überarbeiten, dass auf dem Abschnitt West zwischen Weichselplatz und Wildenbruchpark keine flächigen Rodungen stattfinden.

Begründung:

Der Weg entlang des Neuköllner Schifffahrtskanals wird von den Anwohnern als Grünstreifen mit deutlichen Pflegedefiziten wahrgenommen. Eine massive Umgestaltung erscheint nicht gerechtfertigt und würde der historischen Promenade und ihrem Gehölzbestand nicht gerecht. Dabei handelt es sich um eine hervorgehobene Wegeverbindung (sogen. Innerer Parkring/Hauptwanderweg), nicht um eine flächige Anlage mit großen Aufenthaltsbereichen.

Besondere Bedeutung kommt dem Erhalt des Gehölzbestandes zu – als Schattenspender für Anwohner und Nutzer, als Lebensraum insbes. von Vögeln sowie im Rahmen des Klimaschutzes für eine Temperierung der Innenstadt.

Den Forderungen des Landschaftsgrogrammes zum FNP, z. B. eine Entsiegelung von Flächen anzustreben, könnte durch eine gegenüber der Erstplanung auf ca. 1,80m verringerte Wegebreite entgegen gekommen werden. Die Anforderungen nach DIN 18040-3 wären trotzdem erfüllt.

Eine geringere befestigte Wegebreite würde auch eine geringere zu entsorgende/versickernde Wassermenge bedeuten, so dass möglicherweise eine Flächenversickerung ausreichend wäre und auf die Anlegung von Versickerungsmulden verzichtet werden könnte.

Hier geht es zum Antrag auf der Seite des Bezirksamts.