Rekommunalisierung von Wohnungsbeständen in Milieuschutzgebieten

Marlis Fuhrmann

In der Berliner Zeitung vom 8.2.2019 äußerte Finanzsenator Kollatz, dass in Milieuschutzgebieten Wohnungsaufkäufe vorgenommen werden sollen, um „Verdrängungsprozesse schützenswerter Mieterschaften zu verhindern“. Marlis Fuhrmann fragt nach, was das für Neukölln bedeutet.

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage von Finanzsenator Kollatz, dass in Milieuschutzgebieten Wohnungsaufkäufe vorgenommen werden sollen, um „Verdrängungsprozesse schützenswerter Mieterschaften zu verhindern“ (Berliner Zeitung 8.2.19)?

2. In welchen bestehenden und künftigen Gebieten mit Sozialer Erhaltungs- bzw. Umstrukturierungsverordnung sieht das Bezirksamt Handlungsbedarf?

3. Sind bereits Wohnungsbestände zum Erwerb vorgemerkt und/oder gibt es konkrete Erwerbsverhandlungen (wenn ja, welche Bestände)?

4. Betrifft dies auch die ehemaligen Gehag-Bestände bzw. Bestände aktueller Immobilienhalter mit über 3000 Wohneinheiten?