Unhaltbare Zustände in der Außenstelle des Sozialamtes Donaustrasse 89

Doris Hammer
Sozialpolitik
  1. Mit welcher Rechtsgrundlage werden explizit in der Donaustrasse 89 alle Personen, einschl. der Grundsicherungsbezieher*innen, gescannt, obwohl dies weder im Rathaus noch im Jobcenter erfolgt?
  2. Welcher Wetterschutz und welche Sitzmöglichkeiten sind aktuell zu Beginn des Winters, insbesondere für Menschen im Leistungsbezug der Grundsicherung nach SGB XII, außerhalb des Gebäudes vorgesehen, da durch das Scannen per Hand die Wartezeiten am Eingang deutlich verlängert sind und ohnehin nur begrenzte Warteräume zur Verfügung stehen?
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es den vor Ort eingesetzten Securitykräften anscheinend deutlich an Empathie und Respekt den hilfesuchenden Bürger*innen gegenüber mangelt und wenn ja, von wem wurde der Dienst beauftragt und welche Abhilfen sind vorgesehen (z.B. durch ein Hinweisschild auf bevorzugten Einlass von Menschen mit Behinderung oder hohem Alter)?
  4. Wie viele Mitarbeiter*innen sind aktuell in der Abteilung Grundsicherung tätig und wie viele Akten werden jeweils von ihnen bearbeitet?
  5. Inwieweit ist sichergestellt, dass es nicht zu Unfällen kommt, da das Gebäude keinen weiteren Notausgang hat?