Bebauung ehemalige Geyer-Werke durch Buwog-Vonovia

Carla Aßmann
Demokratie und BürgerbeteiligungStadtentwicklung

Kleine Anfrage

1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für das Gelände der ehemaligen Geyer-Werke?

Auf der Grundlage der Planungen der Buwog hat das Bezirksamt am 30.08.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-73beschlossen. Der Bebauungsplan wurde zwischenzeitlich geteilt, der betreffende Bebauungsplan 8-73a für das Grundstück der ehemaligen Geyer-Werke (Harzer Straße 39) lag in der Zeit vom 22.11.2021 bis einschließlich 22.12.2021 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Der Bebauungsplan 8-73a stellt hierbei gleichermaßen das Ergebnis der bisherigen Abstimmungen des Fachbereichs Stadtplanung mit der Buwog als auch das Abwägungsergebnis der bisher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geltend gemachten bzw. zu berücksichtigenden Belange dar. Eine Entscheidung über das Abwägungsergebnis aus der öffentlichen Auslegung sowie die Festsetzung des Bebauungsplanes 8-73a wird für das Jahr 2022 angestrebt.

2. Wie beurteilt das Bezirksamt die für das Gelände der ehemaligen Geyer-Werke geplanten Bebauung durch die Buwog-Vonovia?

Die beabsichtigte Nachverdichtung wird als städtebaulich verträglich beurteilt. Sie kann zu einer gemischt genutzten Quartiersentwicklung beitragen und zugleich einen nennenswerten Beitrag zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs liefern. Der Anteil des mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums (30 % der zulässigen Geschossfläche Wohnen) entspricht hierbei den berlinweit geltenden Leitlinien des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung.

3. Hat das Bezirksamt auf die Planungen Einfluss genommen, und wenn ja, inwieweit?

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat das Bezirksamt – neben dem Hinweis auf die erforderliche (ggf. auch gutachterliche) Ermittlung der abwägungserheblichen Belange sowie der Mitwirkung bei deren Bewertung - auf die Planungen insbesondere wie folgt Einfluss genommen:

  • Durchführung des Bebauungsplanverfahrens nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung, Kostenübernahme aller Planungs- und Gutachterkosten durch die Vorhabenträgerin, Ermittlung des Bedarfs an sozialer Infrastruktur und - hieraus resultierend - Durchführungspflicht zur Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung durch die Buwog, 30 % mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum
  • Angestrebte Festsetzung eines urbanen Gebiets mit hohem Wohnanteil
  • Veranlassung der Prüfung der Denkmalwürdigkeit einzelner Gebäude, Unterstützung bei der Unterschutzstellung eines weiteren Gebäudes im Blockinnenbereich
  • Sicherung gewerblicher Nutzungen durch Ausschluss von Wohnnutzungen in den denkmalgeschützten und den sonstigen erhaltenswürdigen Bestandsgebäuden, Unterstützung einzelner Gewerbebetriebe in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung mit dem Ziel des Bestandserhalts und einer denkmalverträglichen Weiternutzung von Gebäuden
  • Mitwirkung bei der konzeptionellen städtebaulichen Weiterentwicklung (Kubaturanpassung): Verzicht auf einen Anbau an das denkmalgeschützte Hauptgebäude entlang der Harzer Straße, Reduzierung der Gebäudehöhe der Blockrandneubebauung von acht auf sieben Vollgeschosse und weitere Abstaffelung auf sechs Vollgeschosse zum südlich angrenzenden Grundstück an der Brockenstraße sowie ergänzende Festsetzung der zulässigen Gebäudehöhe für die geplante Neubebauung.

4. Wie beurteilt das Bezirksamt die Ausstattung mit sozialer und Verkehrsinfrastruktur im umliegenden Harzer Kiez derzeit und im Hinblick auf die wachsende Einwohner:innenzahl mit Bezug der Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Geyer-Werke?

Im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung können der Buwog nur solche Maßnahmen zugeordnet werden, die Voraussetzung oder Folge der Planung sind. Hierbei bedarf es im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einer Bedarfsprüfung durch die jeweiligen Fachämter. Darüber hinaus gehende Bedarfe zu Lasten der Buwog können nicht geltend gemacht werden. Dies vorausgeschickt, stellt sich die Situation wie folgt dar:

Der Bedarf an Grundschulplätzen kann derzeit gedeckt werden. Der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen kann nicht vollständig gedeckt werden. Die verkehrliche Erschließung und die Anbindung an den ÖPNV ist grundsätzlich ausreichend, mögliche Maßnahmen bei der Verkehrsabwicklung sind im Rahmen der Abwägung zu prüfen.

5. Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um den Erhalt des bestehenden Gewerbes zu sichern und die Wohnbevölkerung im Harzer Kiez vor Verdrängung zu schützen?

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden gewerbliche Nutzungen vor einer Umnutzung weitgehend geschützt. Dies war ein wichtiger Punkt im gesamten Verfahren, genauso wie der 30%-Anteil an bezahlbarem Wohnraum. Darüber hinaus gelten die Maßnahmen, die sich aus der Milieuschutzverordnung für das Gebiet Hertzbergplatz / Treptower Straße sowie weiteren wohnungspolitischen Maßnahmen des Bundes und des Landes Berlin ableiten lassen.

6. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die Beteiligung von betroffenen Anwohnern und anliegenden Gewerbetreibenden an der Entwicklung des Harzer Kiezes zu ermöglichen?

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde - im Vorgriff auf die Leitlinien zur Bürgerbeteiligung - darauf hingewirkt, dass die Buwog über ihr Vorhaben frühzeitig informiert, neben einer Öffentlichkeitsveranstaltung im Innenhof der Geyer-Werke zuletzt im August 2019 im Rahmen eines Kieztreffens des FEIN-Pilotprojekts Harzer Kiez. Dort wurde auch die erfolgte Kubaturanpassung (Reduzierung der Vollgeschossanzahl des südlichen Neubaus auf sechs) vorgestellt; Nach der Veranstaltung wurden zusätzlich die Höhe der Gebäude entlang der Harzer und Brockenstraße von acht auf sieben geändert und der Verzicht auf einen Anbau an das denkmalgeschützte Gebäude in die Planung aufgenommen.

7. Wie wird das Bezirksamt weiter vorgehen, um eine angemessene Beteiligung der Betroffenen zu ermöglichen?

Die weitere Beratung des Bebauungsplans 8-73a erfolgt im öffentlich tagenden Ausschuss für Stadtentwicklung. Im Anschluss wird der Bebauungsplan der BVV zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.