Weiterbewilligung im SGB XII

Doris Hammer

Kleine Anfrage

1. In wie vielen Fällen wird von Menschen im Grundsicherungsbezug (SGB XII) ein Weiterbewilligungs-/Folgeantrag verlangt um weiterhin Leistungen beziehen zu können?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welcher Intention werden diese angefordert?

3. Wie häufig hat sich bei den o.g. Personen etwas an ihrer Lebenssituation geändert? Und falls ja, in welcher Höhe?

4. Wie häufig wurden Weiterbewilligungsanträge abgelehnt, und mit welcher Begründung?

5. Wäre es rechtlich möglich, auf Folgeanträge zu verzichten und stattdessen nur Informations- bzw. Erinnerungsschreiben zu versenden, die darauf hinweisen, dass jede Veränderung der Einkommensverhältnisse (z.B. Erbschaft oder Jobaufnahme) dem Amt unverzüglich mitgeteilt werden muss?

6. Wie viel Personal-/Zeitaufwand wird benötigt um die Weiterbewilligungsanträge zu bearbeiten (prüfen, Bescheide erstellen, Termine mit Betroffenen, usw.)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bezirksamt nimmt zur o.a. Anfrage wie folgt Stellung:

Aufgrund der Neukonstituierung der BVV (Ablauf der XX. Wahlperiode) ist Frau Hammer nicht mehr Mitglied der BVV Neukölln und somit ist keine Grundlage mehr für eine Beantwortung gegeben.

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister