Notstand im Klinikum Neukölln – der Senat muss sofort handeln
Entschließung
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln ist entsetzt über die gesundheitsgefährdenden Zustände im Klinikum Neukölln, insbesondere in der Rettungsstelle und bei der Reinigung. Der Berliner Senat ist als alleiniger Eigentümer von Vivantes aufgefordert, umgehend für Abhilfe zu sorgen.
Neukölln ist stolz und dankbar für die Arbeit aller Beschäftigten des Vivantes Klinikum Neukölln. Insbesondere seit Beginn der Pandemie haben sich die Kolleg*innen täglich unter schweren Bedingungen für unsere Gesundheit eingesetzt. Die BVV Neukölln begrüßt daher auch die Tarifabschlüsse vom Herbst vergangenen Jahres, mit denen die Beschäftigten Entlastung, bessere Betreuung der Patient*innen und mehr Lohngerechtigkeit erkämpft haben.
Es ist inakzeptabel, dass die Umsetzung der Tarifverträge von der Vivantes-Geschäftsführung verschleppt und im Falle mancher Tochterunternehmen sogar abgelehnt wird. Sowohl in der Reinigung als auch in den Rettungsstellen herrscht ein eklatanter Personalmangel. Beschäftigte flüchten dort vor unerträglichen Arbeitsbedingungen. Dies wird durch die Nicht-Umsetzung der Tarifverträge weiter verschärft.
Die BVV Neukölln fordert den Berliner Senat auf, seine Rechte und Pflichten als Eigentümer von Vivantes wahrzunehmen und die Geschäftsführung zu beauftragen, die im Herbst 2021 abgeschlossenen Tarifverträge – auch bei den Tochterunternehmen – für alle betroffenen Mitarbeiter*innen schnellstmöglich umzusetzen. Die dafür benötigten Mittel hat im Zweifel der Senat zur Verfügung zu stellen.
Beratungsfolge und Beschlussfassung
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.