Sind Neuköllns Spätis wirklich vom Aussterben bedroht?

Carla Aßmann

Kleine Anfrage

1. Wie viele als „Spätis“ bekannte Geschäfte mit über die normalen Ladenöffnungszeiten hinausgehenden Öffnungszeiten gibt es in Neukölln?

Der Begriff des „Spätkaufs“ oder „Spätis“ ist ein umgangssprachlicher, der sich in der Form nicht im Gewerberecht bzw. der Gewerbedatenbank wiederfindet. Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Verkaufsstellen um ein Gewerbe des „Einzelhandels“ mit dem Verkauf von Tabak, Zeitschriften, Getränken, Lebensmittels usw.

Laut Gewerbedatenbank sind beispielsweise aktuell insgesamt 227 Verkaufsstellen in Neukölln als Einzelhandel registriert, die Tabak UND Zeitungen verkaufen. Erweitert man die Suchfunktion auf Einzelhandel mit dem Verkauf von Tabak ODER Zeitungen ODER Getränke ODER Lebensmittel sind es bereits 1.749 Verkaufsstellen.

Unabhängig von der Definition oder Begrifflichkeit bzw. den jeweiligen Waren, müssen sich alle Verkaufsstellen bei ihren Öffnungszeiten (werktäglich 0.00 bis 24.00 Uhr) an das Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG) halten. Von daher darf es qua Gesetz keine „Spätis“ oder „Geschäfte mit über die normalen Ladenöffnungszeiten hinausgehenden Öffnungszeiten“ geben.

2. Wie viele Läden in Neukölln verfügen über eine Genehmigung zur Sonntagsöffnung für den Verkauf von Touristenbedarf und welche weiteren Möglichkeiten existieren, von den Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes ausgenommen zu werden?

Nach §§ 4-6 BerlLadÖffG dürfen besondere Verkaufsstellen (z.B. Apotheken, Tankstellen, oder auf Flughäfen, Fernbahnhöfen oder Reisebusterminals), oder Verkaufsstellen, die ausschließlich bestimmte Waren, wie z.B. Blumen, Back- und Konditorwaren, oder Zeitungen / Zeitschriften, oder für den Bedarf von Touristen (Andenken, Tabakwaren, Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr oder touristische Bedarfsartikel zum alsbaldigen Gebrauch) auch an Sonn- und Feiertagen (tlw. zeitlich eingeschränkt) öffnen. Darüber hinaus gibt es weitere tagesweise Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonn- und Feiertagsöffnung, die durch die Senatsverwaltung im Rahmen einer Allgemeinverfügung halbjährlich festgelegt werden. Auch die Verkaufsstellen selber dürfen „aus Anlass besonderer Ereignisse“ an jährlich zwei weiteren Sonn- oder Feiertagen von 13.00 bis 20.00 Uhr öffnen. Dies ist dem örtlich jeweils zuständigen Ordnungsamt lediglich 2 Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.

Gesonderte „Genehmigungen zur Sonntagsöffnung für den Verkauf von Touristenbedarf“ gibt es nicht. Sämtliche mögliche Ausnahmeregelungen sind durch das BerlLadÖffG festgelegt; darüber hinaus gehende oder abweichende Ausnahmeregelungen sind gesetzlich nicht vorgesehen.

3. Wie viele sogenannte Spätis wurden in Neukölln in den Jahren 2015-2017 neu eröffnet?

Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Frage 1 kann lediglich mitgeteilt werden, wie viele Einzelhandelsgeschäfte mit dem Verkauf von Tabak ODER Zeitungen ODER Getränke ODER Lebensmittel in den jeweiligen Jahren neu angemeldet wurden.

2015: 206

2016: 226

2017: 198

4. Wie viele sogenannte Spätis haben im Zeitraum 2015-2017 ihr Geschäft aufgegeben und besitzt das Bezirksamt Informationen über die Gründe für die Schließungen?

Unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Fragen 1 und 3 kann lediglich mitgeteilt werden, wie viele Einzelhandelsgeschäfte mit dem Verkauf von Tabak ODER Zeitungen ODER Getränke ODER Lebensmittel in den jeweiligen Jahren von den neu angemeldeten Betrieben wieder abgemeldet wurden.

2015: 86 (von 206)

2016: 87 (von 226)

2017: 46 (von 198)

Die Gründe für eine Gewerbeabmeldung werden statistisch nicht erfasst

5. Wenn Gründe bekannt sind, welches sind die häufigsten fünf Gründe?

Siehe Antwort zu Frage 4 – weitergehende Informationen sind dem Ordnungsamt nicht bekannt.