Rekommunalisierung der Schulreinigung - Boykottiert das Bezirksamt weiterhin demokratisch gefällte Beschlüsse?

Philipp Dehne

Große Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Schritte das Bezirksamt Neukölln seit dem 26.05.2021 zur Umsetzung der bereits beschlossenen Rekommunalisierung der Schulreinigung unternommen?
  2. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt Neukölln unternommen, um den Stufenplan zur schrittweisen Rekommunalisierung der Schulreinigung aufzustellen, dabei Vertreter*innen von IG BAU, ver.di, des DGB und der Initiative „Schule in Not“ einzubeziehen (wie in der BVV-Sitzung vom 26.05.2021 beschlossen (Drs. 2163/XX) und mit einem weiteren BVV-Beschluss vom 23.03.2022 erneut eingefordert (Drs. 0083/XXI)) und Neukölln aktiv als Startbezirk für die Rekommunalisierung der Schulreinigung ab 2023 gegenüber der Landesebene anzubieten, wie es von der BVV am 25.05.2022 beschlossen worden ist (Drs. 0180/XXI)?
  3. Welche konkreten Vereinbarungen sind im Bezirksamt und vom Bezirksamt mit der Landesebene unter Berücksichtigung der getroffenen BVV-Beschlüsse getroffen worden, um sicherzustellen, dass die Rekommunalisierung der Schulreinigung zum August 2023 in Neukölln starten wird?
  4. Wie hat das Bezirksamt Neukölln auf das Schreiben von Schulleitungen und Elternvertretungen von fünf Neuköllner Schulen (Karlsgarten-, Karl-Weise-, Regenbogen-, Theodor-Storm- und Albrecht-Schweizer-Schule) vom Juni 2022 reagiert, in dem diese fordern, dass ihre Schulen als Startschulen Teil der Rekommunalisierung der Schulreinigung sind?
  5. Für wann, für wie viele und welche Schulen plant das Bezirksamt Neukölln Ausschreibungen für die im Sommer auslaufenden Verträge mit den privaten Reinigungsunternehmen, die derzeit mit der Schulreinigung beauftragt sind?

Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.