Solidarität mit den Erdbebenopfern in der Türkei und in Syrien
Entschließung
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung trauert um die Opfer des Erdbebens. Das Leid für die Bevölkerung und alle Angehörigen erschüttert uns zutiefst und macht uns fassungslos. Das schreckliche Erdbeben in der Türkei und in Syrien forderte über 50.000Todesopfer und schätzungsweise 6 Millionen Menschen wurden obdachlos. Zehntausende Neuköllnerinnen und Neuköllner sind in großer Sorge um ihre Angehörigen in Kurdistan, Türkei und Syrien, trauern um Verstorbene und versuchen, ihren verletzten oder obdachlosen Verwandten in der Region mit allen Mitteln zu helfen. Die Bezirksverordnetenversammlung dankt allen Neuköllnerinnen und Neuköllnern, die sofort Hilfe für die Betroffenen organisiert haben. Wir danken den Neuköllnerinnen und Neuköllnern für ihre Solidarität und große Spendenbereitschaft. Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das Bezirksamt, sich einzusetzen für ernsthafte Einreiseerleichterungen für Opfer des Erdbebens, deren Verwandtschaft vorübergehend Bereitschaft zur Aufnahme erklärt hat - vor dem Hintergrund der Katastrophe muss eine unbürokratische Lösung zur schnellen Einreise ermöglicht werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das Bezirksamt, sich ebenso dafür einzusetzen, dass die Einfuhr von Hilfsgütern nach Syrien erleichtert wird, damit die Hilfe für die Menschen ankommt.
Die Bezirksverordnetenversammlung bittet das Bezirksamt sicherzustellen, dass in Neukölln wohnende Opfer und Angehörigen der Opfer der Erdbebenkatastrophe ausreichend Beratungshilfe erhalten und die Informationen dazu in Form von mehrsprachigen Materialien auf der Webseite des Bezirksamtes Neuköllns bereit zu stellen.
Beratungsfolge und Beschlussfassung
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.