Sprachstandserhebungen in Neukölln
Große Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie wird ermittelt, wie viele und welche in Neukölln bald schulpflichtig werdenden Kinder berlinweit keine Kita besuchen?
- Wie viele der Kinder, die in Neukölln im Schuljahr 2021/22 zu Sprachstandsfeststellungsverfahren gemäß § 55 Schulgesetz eingeladen worden sind, haben an diesen teilgenommen?
- Inwiefern wird sichergestellt, dass die Eltern der Kinder, die keine Kita besuchen, erreicht werden und die Kinder an dem Sprachstandsfeststellungsverfahren teilnehmen?
- Inwiefern wird sichergestellt, dass all jene Kinder die ihnen zustehende vorschulische Sprachförderung erhalten?
- Was passiert mit den Kindern, die die vorschulische Sprachförderung gebraucht hätten, aber diese bis zum Zeitpunkt ihrer geplanten Einschulung nicht erhalten haben?
Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.