Verwendung von Mitteln aus der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ in 2022 und 2023 II

Carla Aßmann

Kleine Anfrage

1. Welche Änderungen gibt es insbesondere hinsichtlich des Fördervolumens und der Zugriffsbedingungen bei der Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ gegenüber 2021?

In Folge der bestehenden vorläufigen Haushaltswirtschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss in welchem Umfang Mittel aus dem Aktionsprogramm "Saubere Stadt" zur Verfügung gestellt werden. Für die Bezirke bestehen in diesem Zusammenhang keine Zugriffsbedingungen im engeren Sinne. Das Verfahren der Mittelverteilung ist so geregelt, dass die zuständige Senatsverwaltung den Bezirken nach einem Verteilerschlüssel eine Summe anbietet, die Bezirke daraufhin mitteilen, ob und falls ja, wofür sie diese Gelder einsetzen möchten. Darauf basierend bestimmt die zuständige Senatsverwaltung dann das endgültige Fördervolumen für das jeweilige Kalenderjahr. Die Verausgabung der Mittel erfolgt durch die Bezirke im Rahmen der sogenannten auftragsweisen Bewirtschaftung.

2. Wie viele Mittel kann der Bezirk in 2022 und 2023 aus „Saubere Stadt“ jeweils in Anspruch nehmen?

Aufgrund der bestehenden vorläufigen Haushaltswirtschaft mangels eines verabschiedeten Haushalts kann über die Höhe der ggf. zur Verfügung stehenden Mittel aktuell keine Aussage getroffen werden.

3. Welche der Projekte, die bisher im Rahmen der Gesamtstratege gefördert wurden, werden in 2022 und 2023 mit welchem Volumen fortgeführt?

Da die Planung/Verwendung stark in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden Mittel steht, kann dazu derzeit keine Aussage getroffen werden.

4. Welche weiteren Maßnahmen will das Bezirksamt neu auflegen, um die Sauberkeit in Neukölln zu verbessern?

Hinsichtlich der weiteren Maßnahmen, die aus diesen Mitteln finanziert werden könnten, befinden sich die beteiligten Stellen im Planungsprozess, so dass hierzu eine abschließende Mitteilung derzeit nicht möglich ist.

Sicher ist jedoch, dass unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den bisherigen Maßnahmen, der Prozess zur Sensibilisierung und einer nachhaltigen Verhaltensänderung fortgesetzt werden muss, um langfristig der Vermüllung des öffentlichen Raums weiterhin begegnen zu können. Ergänzend dazu wird auf die Beantwortung der Drs. Nr.: KA/056/XXI verwiesen.