Gute Arbeit und gerechte Bezahlung für die Krankenhaus-Beschäftigten in Neukölln!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt die Forderungen nach verbindlich mehr Personal an den Vivantes-Kliniken und auf Anwendung des TVÖD für alle Beschäftigten in den ausgegliederten Tochterunternehmen. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt die Forderungen der Beschäftigten des Vivantes-Klinikum Neukölln, des Ida-Wolf-Krankenhauses, von VL, Vivaclean, VSG, Vivantex und des Versorgungszentrums 2 der SVL in der Buschkrugallee im Rahmen der Berliner Krankenhausbewegung nach einer individuell einklagbaren Vereinbarung zur Personalmindestbemessung und einer schrittweisen Einführung eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes bei den Töchtern von Vivantes und Charité. Gerade die Pandemie hat es noch einmal bestätigt: Für eine gute Gesundheitsversorgung der Neuköllner:innen braucht es ausreichend Personal und gerechte Bezahlung! Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln appelliert an Vivantes, jetzt an den Verhandlungstisch zu kommen, um einen Tarifvertrag Entlastung und die Angleichung der Bezahlung in den Tochtergesellschaften zu beraten und einepraktikable Notdienstvereinbarung für den Fall eines Streiks abzuschließen. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln fordert den Senat auf, auf den landeseigenen Vivantes-Krankenhausverbund einzuwirken, mit den Beschäftigten in Verhandlung zu treten. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, die entsprechenden Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Tarifergebnissen sicherzustellen, indem die Mehrausgaben abgesichert werden. Das Ultimatum läuft Ende dieser Woche, am 20. August, aus. Die BVV Neukölln setzt sich daher jetzt mit Nachdruck dafür ein, dass verbindliche Zusagen zur Erfüllung der Forderungen der Beschäftigten gemacht werden. Für eine gute Gesundheitsversorgung und gute Arbeit in Neukölln!
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.