Immobiliendeal Heimstaden stoppen, Vorkaufsrecht an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen nutzen, Mietende schützen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt die Forderung der betroffenen Hausgemeinschaften, dem Verkauf von 138 Häusern an Heimstaden durch Vorkauf für landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften etc. zuvorzukommen oderAbwendungsvereinbarungen abzuschließen. Dazu gehört auch die Unterstützung der ca. 50 Prozent davon nicht in Milieuschutzgebieten befindlichen Häuser bzw. Hausgemeinschaften durch vertragliche Regelungen.
In Neukölln sind 28 Immobilien in Milieuschutzgebieten betroffen, von denen bereits ein Haus in der Friedelstraße erworben werden konnte. Die Notwendigkeit von Bemühungen zum Erwerb ergibt sich aus der bisherigen Weigerung von Heimstaden,Abwendungsvereinbarungen bei Verzicht auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu unterzeichnen.
Wir fordern das Bezirksamt Neukölln und den Senat ausdrücklich auf, personelle und finanzielle Mittel für den Vorkauf bereitzustellen und möglichst den Erwerb aller betroffenen Häuser für einen gemeinwohlorientierten Dritten zu ermöglichen. Dazu soll zusätzlich der Nachtragshaushalt genutzt werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt seit Jahren die Ausübung des Vorkaufrechtes und begrüßt die inzwischen regelmäßige Anwendung dieses Instruments in Zusammenarbeit mit dem Senat. Umso wichtiger ist es, dass der Senat bei diesem großen Kauffall die Bezirke und vor allem die Mieterschaft nicht allein lässt.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.