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Fraktionsvorsitzende

Entscheidung der Mehrheit der Neuköllner*innen respektieren - Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" jetzt umsetzen!

Entschließung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Am 26. September 2021 haben 59,1% der Wähler*innen in Berlin – insgesamt 1.035.950 Berliner*innen – für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt. Diese Mehrheit zieht sich durch die gesamte Stadt: in 10 von 12 Stadtbezirken lag das »JA« zum Volksentscheid vor dem »Nein«. In Neukölln lag die Zustimmung bei 62,4%.

Als demokratisch gewählte Vertretung der Bevölkerung von Neukölln, die mit der deutlichen Mehrheit von 62,4% für die Enteignung und Vergesellschaftung der Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit über 3.000 Wohnungen gestimmt haben, fordert die BVV Neukölln den Berliner Senat und alle im Abgeordnetenhaus von Berlin vertretenen demokratischen Parteien auf, den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und ein Vergesellschaftungsgesetz im Sinne des Volksentscheids zu verabschieden. Eine entsprechende Verpflichtung soll im Koalitionsvertrag der künftigen Regierung formuliert werden.

Als BVV Neukölln möchten wir betonen, dass Respekt vor diesem klaren Votum gebietet, es als Auftrag zur zügigen Umsetzung der Enteignung und Vergesellschaftung zu interpretieren. Eine einzusetzende Expert*innenkommission darf nicht zur Verschleppung des Volksentscheids führen.

Besondere Dringlichkeit der Umsetzung besteht zusätzlich seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten gekippt und die Berliner Bezirke einer wichtigen Handlungsmöglichkeit gegen Mietsteigerungen und Verdrängung beraubt hat.

Die BVV Neukölln hält abschließend fest, dass zwischen dem Interesse der Berliner*innen an angemessenem und bezahlbarem Wohnraum und dem Interesse von Aktiengesellschaften an Profitmaximierung durch Spekulation mit diesem Wohnraum keine Gleichrangigkeit bestehen kann. Wohnen ist ein Menschenrecht, das auch durch Artikel Art. 28 (1) der Berliner Landesverfassung in besonderem Maße geschützt wird. Dem steht kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht auf Rendite gegenüber.


Beratungsfolge und Beschlussfassung

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.