Welche Handlungserfordernisse ergeben sich aus dem Mobilitätsgesetz (MobG BE) von 2018 für den Bezirk Neukölln und inwiefern ist das Bezirksamt diesen Erfordernissen bereits nachgekommen bzw. wird es nachkommen? Hat das Bezirksamt gemäß Abs. 5 § 37 des MobG BE eine für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person benannt… Weiterlesen
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