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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen

Regelungen zur Asbesterkennung

27. Februar 2018
Tony Pohl

Mündliche Anfrage Weiterlesen

Schulplatzwechsel für alle Schülerinnen und Schüler an die Oberschulen in Neukölln sicherstellen!

27. Februar 2018
Ahmed Abed

Mündliche Anfrage Weiterlesen

Erwerb Grundstücke der „Prachttomate“ / Bornsdorfer Straße

27. Februar 2018
Marlis Fuhrmann

Mündliche Anfrage Weiterlesen

Erhalt der Mauer des Comenius-Gartens

27. Februar 2018
Marlis Fuhrmann

Mündliche Anfrage Weiterlesen

Gegen rechten Terror in Neukölln

20. Februar 2018
Thomas Licher

Entschließung Weiterlesen

Zeitrahmen für Stadtteildialoge erstellen

20. Februar 2018
Marlis Fuhrmann

Antrag Weiterlesen

Bebauungsplan zur Vorhaltung von Produktionsflächen erstellen

20. Februar 2018
Marlis Fuhrmann

Antrag Weiterlesen

Recht auf Beistand auch im Jobcenter Neukölln

20. Februar 2018
Doris Hammer

Antrag Weiterlesen

Kita-Träger bei der Ausweitung ihrer Angebotsplätze unterstützen

20. Februar 2018
Tony Pohl

Antrag Weiterlesen

Klagen wegen fehlenden Kitaplätzen: Bezirk muss jetzt handeln!

13. Februar 2018
Tony Pohl

Große Anfrage Weiterlesen

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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