BVV gegen Versammlungsfreiheit

Am 15. Mai jährte sich zum 74. Mal die Vertreibung der Palästinenser*innen aus ihrer Heimat. Die zum Gedenken an die sogenannte Nakba angemeldeten Versammlungen  auf dem Hermannplatz wurden von der Versammlungsbehörde verboten. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Verbote. Begründet wurde dies mit der Gefahr der Begehung von Straftaten, wie auf vorangegangenen Demos geschehen. In kauf genommen wird dabei eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Gegen diese in Grundrechtsverletzung brachte die Linksfraktion eine Entschließung in die BVV ein. 

Für die Linksfraktion ordnete Ahmed Abed das Verbot der Versammlungen in eine lange Reihe der Unterdrückung palästinensischer Meinungsäußerung ein. Carla Aßmann spitzte mit der Analogie zu, dass künftig die große Gewerkschaftskundgebung am 1. Mai verboten werden könnte, weil die regierende Bürgermeisterin Giffey mit einem Ei beworfen wurde. Susanka Sambefski betonte schließlich die Bedeutung der Versammlungsfreiheit für die Demokratie.

Von all dem wollten die übrigen Fraktionen aber nichts wissen. Mit der Verweis auf Antisemitismus nehmen sie die durch Gerichte gedeckte Einschränkung der Versammlungsfreiheit hin, die sie anderswo --beispielsweise in Russland -- so vehement kritisieren. Bleibt zu hoffen, dass die Gerichtsurteile von höheren Instanzen gekippt werden.