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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen

Öffentliche Schwimmzeiten im Kombibad Gropiusstadt sichern

13. November 2023
Carla Aßmann

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Zukunft der Allgemeinen Unabhängigen Sozialberatung

13. November 2023
Antigoni Ntonti

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Rechtzeitige Information der Bezirksverordnetenversammlung vor Abschluss von Zielvereinbarungen

13. November 2023
Ahmed Abed

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Kein funktionierendes Beschwerdemanagement bei der Volkshochschule Neukölln?

13. November 2023
Philipp Dehne

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Bettwanzenplage in Neukölln

13. November 2023
Georg Frankl

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Kann der Hermannplatz aus dem Strudel der Immobilienspekulation befreit werden?

13. November 2023
Carla Aßmann

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Neukölln braucht das Oyoun!

6. November 2023
Fraktionsvorsitzende

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Erhalt der Rathauskantine

18. Oktober 2023
Carla Aßmann

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Was sind dem Bezirksamt die Anliegen der Schulreinigungskräfte wert?

18. Oktober 2023
Philipp Dehne

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Neukölln steht auf gegen Krieg und Terror in Israel und Palästina

18. Oktober 2023
Fraktionsvorsitzende

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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