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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anfragen

Streicht der CDU-Stadtrat die erfolgreiche Sozialberatung vom Nachbarschaftsheim Neukölln?

11. September 2023
Georg Frankl

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Vorbereitung einer möglichen Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag

28. August 2023
Georg Frankl

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Welchen Erfolg hat die Arbeitsgruppe „Kinder- und Jugendkriminalität“?

28. August 2023
Susanka Sambefski

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Wann werden die Empfehlungen des Berichts „Muslimfeindlichkeit – Eine Deutsche Bilanz 2023“ umgesetzt?

28. August 2023
Ahmed Abed

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Kürzungen an Neuköllner Schulen: Wachschutz fällt weg?

28. August 2023
Philipp Dehne

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Müllbeseitigung auf dem Fußweg zwischen Bambachstraße und Mariendorfer Weg

28. Juni 2023
Georg Frankl

Weiterlesen

Kooperation zwischen dem Bezirksamt und der Bundesregierung zum Thema „Clankriminalität“?

28. Juni 2023
Antigoni Ntonti

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Einladung des Botschafters der rechtsextremen israelischen Regierung nach Neukölln

28. Juni 2023
Ahmed Abed

Weiterlesen

Verschließt das Gesundheitsamt die Augen vor den Hygienemängeln bei Vivantes?

28. Juni 2023
Nadine Haske

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Öffentliche Auslegung Bebauungsplan Emmaus-Wald

28. Juni 2023
Maya Eckes

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123…33nächste

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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