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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anfragen

Was sind die Gründe für das Sporthallen-Desaster?

13. Januar 2025
Philipp Dehne

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Zusammensetzung des Rundes Tischs zum Schutz jüdischen Lebens

28. November 2024
Antigoni Ntonti

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Jobcenter Neukölln: Kosten der Unterkunft und Kostensenkungsverfahren in 2020 bis 2024

19. November 2024
Georg Frankl

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Donaustraße 68 bis 70B

19. November 2024
Antigoni Ntonti

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Wirtschaftliche Entwicklung des Kita Eigenbetriebs Südost

19. November 2024
Susanka Sambefski

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Ausgrenzung statt Integration durch den Bürgermeister und die Integrationsbeauftragte

13. November 2024
Ahmed Abed

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Endlich Festanstellungen für die Lehrkräfte an Musikschule und VHS?

13. November 2024
Philipp Dehne

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Soll die Kepler-Schule ohne ausreichend Unterstützung temporär ausgelagert werden?

13. November 2024
Philipp Dehne

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Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung in 2025

13. November 2024
Susanka Sambefski

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Ausschreibung des Betriebs der Rathaus-Kantine

13. November 2024
Carla Aßmann

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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